Unterhalt

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Unterhaltszahlungen an mein Unterhaltspflichtigen Kinder

Die Kinderfeindliche Führung der Bananrepublik Deutschland gibt bekannt, es wird zahlungspflichtigen Vätern, in diesem Falle mir, unmöglich gemacht Unterhalt für Ihre Kinder zu zahlen.

 

Durch die gesetzwidrige Zwangsabmeldung von meinem Wohnort erhalte ich keine Lohnsteuerkarte mehr. Dies wurde zur Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gebracht. Die Dienststelle welche meine Pensionsabzüge berechnet und auszahlt versteuert mich seit November 2010 nach Lohnstuerklasse 6.

Hierdurch wird eine erhöhte Lohnsteuer fällig, dieser Betrag fehlt, ich bin nicht in der Lage diesen Betrag als Unterhalt für meine Kinder zu zahlen. Gleiches gilt für einen angeblich abgetretenen Betrag von  24,00 Euro.

Ich habe der Pensionszahlenden Dienststelle diese Umstände mitgeteilt. Dennoch wird meine Pension nach Lohnsteuerklasse 6 versteuert.

Versuchen hier Merkel, von der Leyen, Schröder, Schäuble und Co. den Staatshaushalt auf Kosten von Unterhaltspflichtigen Kindern zu Gunsten von Bankenzockern und Bürgschaften für (quasie) insolvente Staaten zu sanieren ?

 

Hat dieser Deutsche Staat, als Rechts-Nachfolger des Nationalsozialistischen Unrechtsytems und der DDR noch nicht genug Kinderbiographien auf dem Gewissen ?

 

Darüber hinaus wurde mehrfach behauptet, es wären Unterhaltszahlungen verschwunden, obwohl ich bisher jeden geschuldeten Unterhalt gezahlt habe. Ursächlich mitbeteiligt ist hier der Rechtsanwalt meiner Frau.

Ich stelle hiermit Strafantrag gegen den Rechtsanwalt welcher meine geschiedene Frau in den Unterhaltsangelegenheiten vertritt, die Pfändungsfreigrenzen und zulässigen Beträge müssen ihm als Rechtsanwalt bekannt sein, sein Beruf als Rechtsanwalt schützt ihn nicht vor der Strafverfolgung durch die zuständigen Behörden. Gerade ein Rechtsanwalt muss sorgfältig mit dem ihm anvertrauten Rechtsgütern umgehen, tut er dies nicht, disqualifiziert ihn dies für seinen Beruf als Rechtsanwalt und verstärkt die Strafbarkeit seiner gesetzwidrigen Handlungen.

 

 

Hier der zugehörige Schriftverkehr (einige Bereiche aus datenschutzrechtlichen Gründen geschwärzt):

Pensionsabrechnung November 201003

Von diesen Bezügen werden 684,00 Euro Kindesunterhalt gefordert, ist dieser Staat krank ?  Wohnugsmieten, zum Beispiel für Einzimmerappartments liegen bei ca. 300 Euro Kaltmiete.

Bei Einhaltung der Pfändungsfreigrenzen, ca. 980,00 Euro beziehungsweise 770,00 Euro bei Unterhaltsrückständen, die aber bisher nicht bestehen, wird hier wohl unmögliches verlangt, dies ist kennzeichnend für pathologisch kranke Unrechtsysteme, aber nicht Kennzeichen eines Recht -Staates.

 

 

Walter Smolnik , 09.12.2010

(Adresse; aus Datenschutzgründen nicht dargestellt)

 

Wehrbereichsverwaltung

(Adresse; aus Datenschutzgründen nicht dargestellt)

 

 

Versteuerung nach Lohnsteuerklasse 6, Strafanzeige wegen Zwangsabmeldung

 

Sehr geehrte Damen und Herren der Wehrbereichsverwaltung,

 

 

mit mehreren Schreiben haben Sie meine Lohnsteuerkarte 2010 angefordert. Ich hatte Ihnen mitgeteilt, dass eine Übersendung derzeit nicht möglich ist, weil die Ausstellung der Lohnsteuerkarte 2010 und auch die Ausstellung der Lohnsteuerkarte 2011 Gegenstand Staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen sind. Diese Ermittlungen sind bisher nicht abgeschlossen. Mein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Koblenz ist beigefügt.

Ich erkläre hiermit erneut an Eides statt, dass ich nach wie vor neben meiner Pension und meiner Berufsunfähigkeitsrente keine weiteren Einkünfte habe. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass ich nach wie vor zwei unterhaltspflichtige Kinder habe, dies ist Ihnen bekannt, insoweit ist Ihre Abrechnung der Bezüge vom 18.Oktober 2010 falsch. Es bestehen keine Abtretungen, die von Ihnen -aus welchen Gründen auch immer- als Abtretung abgezogenen 24 Euro kann ich nicht als Kindesunterhalt zahlen, gleiches gilt für die zuviel gezahlte Steuer nach Lohnsteuerklasse 6. Sie haben zu verantworten, dass ich meinen Kindern keinen ausreichenden Kindesunterhalt zahlen kann. Ich fordere Sie letztmalig auf, die Bezüge korrekt abzurechnen, bis die Angelegenheit durch die Staatsanwaltschaft / Gericht geklärt ist. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass ich den gesamten Schriftverkehr an die Presse weiterleiten und auch selber veröffentlichen werde. Sollten meine Bezüge weiterhin falsch abgerechnet werden, werde ich auch hierzu Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft stellen.

 

 Anlage: Schreiben an Staatsanwaltschaft  1 Seite

Mit freundlichen Grüßen

 

Walter Smolnik

 

 

Und natürlich ist angeblich schon wieder einmal Unterhalt verschwunden oder zu spät gezahlt worden:

Man beachte, der gesetzlich vorgeschriebene Selbstbehalt liegt bei 998,00 Euro, nicht bei 750,00 Euro, also ein reiner Akt der Willkür. Die Staatsanwaltschaft war ja angeblich schon einmal nicht in der Lage festzustellen, wo angeblich verschwundener Unterhalt verbleiben ist, Kennzeichen eines Unrechtstaates.

Selbst bei Unterhaltsschulden würde der Freibetrag noch bei 770,00 Euro liegen und nicht bei 750,00 Euro. Sie denken dies wäre kein grosser Unterschied (?), dies sind immerhin ca. 3 % des zur Verfügung stehenden Unterhaltes, bei einem Einkommen von 3000,00 Euro wären dies aber schon ca. 90,00 Euro, wenn Sie dann immer noch denken dies wäre ein lächerlicher Betrag, können sie diesen Betrag ja verschenken, ich denke dies nicht.

Eigentlich müsste mein Selbstbehalt bei 998,00 Euro zuzüglich dem Privaten Krankenkassenbeitrag (der bei mir ja nicht wie bei Arbeitnehmern direkt von Gehalt abgezogen wird) zuzüglich 370,76 Euro für das erste Unterhaltspflichtige Kind und 206,56 Euro für das zweite Unterhaltspflichtige Kind betragen, dass ergibt aber einen Betrag der mein Einkommen überschreitet. Statt dessen werden noch Beträge für Dritte gepfändet, siehe Gehaltsabrechnung. Gemäß Gehaltsabrechnung habe ich gar keine Kinder, wofür soll ich dann Unterhalt zahlen ?

Pfändungsfreibetrag nach 850 c ZPO

Pfändungsfreibetrag bei Unterhaltsschulden 770 Euro

 

 

VerschUnterh Nov 2010 A

 

 

VerschUnterh Nov 2010 B

 

VerschUnterh Nov 2010 C

 

 

VerschUnterh Nov 2010 D

VerschUnterh Nov 2010 E

 

Wer verdient hier (? quie bono ?), der Rechts-Anwalt (und wer noch ?), ich jedenfalls habe bis zum November 2010 jeden Unterhalt gezahlt, auch hier ist dann mal wieder ein Strafantrag wegen verschwundenem Unterhalt fällig.

 

 

Ich stelle hiermit Strafantrag gegen den Rechtsanwalt welcher meine geschiedene Frau in den Unterhaltsangelegenheiten vertritt, die Pfändungsfreigrenzen und zulässigen Beträge müssen ihm als Rechtsanwalt bekannt sein, sein Beruf als Rechtsanwalt schützt ihn nicht vor der Strafverfolgung durch die zuständigen Behörden. Gerade ein Rechtsanwalt muss sorgfältig mit dem ihm anvertrauten Rechtsgütern umgehen, tut er dies nicht, disqualifiziert ihn dies für seinen Beruf als Rechtsanwalt.

 

 

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