Asyl

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Asyl

Wollen Sie einmal einen echten Witz erleben ?

Dann versuchen Sie einmal als Deutscher Asyl zu bekommen. Ziemlich unmöglich. Rufen Sie einmal die Menschenrechtsvereinigung “Pro Asyl” an, sagen Sie sie sind Deutscher und wollen wegen politischer Verfolgung in Deutschland irgendwo auf der Welt Asyl bekommen.

Es geht nicht, ABER pro Asyl hilft Ihnen als Nichtdeutscher nach Deutschland zu kommen und hier Asyl zu bekommen.

Das humane Deutschland mit leckeren Speisen, deutschem Schwein und deutschem Wein laden Sie ein.

 

 

Interessiert es Sie wie es zu dieser Einschätzung gekommen ist, dann lesen Sie weiter:

 


Walter Smolnik 57629 Wied, 23.Februar 2009

 Gartenweg 6

 0171 – 8803990

 

 

Adressat

ist als Empfänger

im jeweiligen Schreiben genannt

eMail genannt

 

Presseinformation; Bedrohung der Demokratie der Bundesrepublik Deutschland durch nationalsozialistisch-faschistisch-stalinistische Bestrebungen in Teilen der Gesellschaft

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich mache Sie darauf aufmerksam, dass in der Bundesrepublik Deutschland illegale und inhumane Versuche der Manipulation der menschlichen Psyche durchgeführt wurden und wahrscheinlich auch noch werden. Nach Behauptungen einiger Personen werden diese von der DARPA, einer Unterorganisation des Pentagon finanziert. Inwieweit es sich hier bei der DARPA als Quelle um eine gezielte Desinformation handelt, kann ich nicht beurteilen.

Es geht hierbei um die Steuerung von Individuen durch Technik und die Vernetzung von Individuen und deren Entmenschlichung und Dehumanisierung durch Technik.

Zum Einsatz kommen hierbei Medikamente und Technik. Ich selber wurde gegen meinen Willen von 1996 bis 2005 gegen meinen Willen, mit der konstruierten Behauptung einer Erkrankung zur Teilnahme an solchen Versuchen gezwungen. Dies führte zu einer Medikamentenabhängigkeit welche bis heute andauert.

Unrichtige Behauptungen, Manipulationen und Absicherungsmaßnahmen die ich dem nachrichtendienstlichen Tätigkeitfeld zuordne, dienten der Absicherung dieser Aktivitäten.

Aufgrund von intensiver Beschäftigung mit dieser Thematik und entsprechenden Analysen bin ich in der Lage, die Chemischen und technischen Vorgänge heute weitestgehend erläutern zu können.

Es ist für mich belegbar, dass es sich hierbei um ein kriminelles Netzwerk von Beamten, Politikern und Geschäftsleuten handelt, mit dem Ziel einen totalitären Staat in der Bundesrepublik Deutschland zu errichten, der entgegen dem nationalsozialistischen Unrechtregime weitgehend ideologiefrei ist und nur auf materiellen, Privilegien- und machtorientierten Instinkten basiert.

Die dem in der Organisation dem nationalsozialistischen, stalinistischen fast identischen Mechaniken und faschistisch orientierten System entsprechenden Protagonisten ordnen je nach Schwerpunktveranlagung der jeweiligen Persönlichkeit diese einem Raster zu (politisch, sozial, gesellschaftlich, wirtschaftlich, intellektuell, religiös etc.) eine Steuerung findet dann weitgehend über niedere Instinkte und Bedürfnisse statt. Diesen scheinen die Protagonisten weitgehend selber zu unterliegen.

Hierbei wird vor Verstössen gegen das Grundgesetz und menschenverachtenden Techniken nicht Halt gemacht.

Im primitiven Belohnungssystem dieser hierarchisch strukturierten Netzwerken geht es ausschließlich um Privilegien, Geld, Macht Einfluss. Die Qualität der Beteiligten Personen scheint hier keine große Rolle zu spielen, Willfährigkeit ist wesentlicher wie Qualität.

Persönlichkeitsveränderungen oder deren Zerstörung wird billigend in Kauf genommen.

Wie in der Sendung Maischberger vom 20.Januar 2009 richtig dargestellt handelt es sich hierbei um Gestapomethoden, Erpressung und Folter (sogenannte weiße, also rein psychische Folter die zunächst keine Spuren hinterlässt), wobei auch Familien und Kinder bedroht werden.

Vor klaren Rechtverstößen deren Anzeige sofort zu neuen Rechtverstößen führt, wird versucht dass Tätersystem durch Repression abzusichern.

Als aktuelles Beispiel ist hier die illegale Pfändung durch einen angeblichen Obergerichtsvollzieher Otto beigefügt und erläutert, dessen Anzeige sofort zu einem Einschüchterungsversuch mit Gegenanzeige führte. Für die versuchte Pfändung fehlt bis heute der Beleg der Rechtsgrundlage (siehe Anlage 1.).

Inwieweit hier internationale Mechanismen eine Rolle spielen ist mir nicht bekannt, Tatsache ist, das mir ausschliesslich deutsche Täter bekannt sind.

Dass sich die Auswirkungen dieser Mechanismen und menschenverachtenden Versuche jedoch auch auf in Deutschland lebende Ausländer und im Ausland lebende Deutsche erstreckt, ist für mich klar ersichtlich. Bei einigen Auslandsaufenthalten konnte ich derartige Mechanismen auch in anderen Ländern erkennen. Die Ursprünge dieser Technik konnte ich bis in das Konzentrationslager Dachau zurückverfolgen.

Hier wurde eine Negativsystematik in Gang gesetzt, deren negative Auswirkungen weltweit ersichtlich sind und in den letzten Jahren eine extrem negative Eigendynamik entwickelt hat.

Tatsache ist, dass mir mehrfach unterschwellig mit Sanktionen bis zum Tode gedroht wurde.

Als aktuelles Beispiel sei hier ein Heizstrahler genannt, bei welchem das Gas aus klar zu erkennenden Davidsternen strömt. Als ich dies einer Person mitteilte, wurde von dieser nur gelacht und mir ein Film der Ermordung Kennedys vorgeführt, unterlegt mit einer Rede, welche angeblich zu seiner Ermordung geführt hat.

Der Schriftverkehr und die Belegfotos zu diesem Heizstrahler sind beigefügt (Anlage 2.).

Eine Anfrage zu einem nach meiner Ansicht nach illegal und verdeckt operierenden Finanzbeamten des Landes Nordrhein Westfalen an das Finanzministerium des Landes Nordrhein Westfalen wurde bisher nicht beantwortet (Anlage 3.).

Gezielt und mit geheimdienstlichen Methoden wurde versucht meine Persönlichkeit zu destabilisieren und mein Privatleben zu ruinieren.

So wurde ich in die Privatinsolvenz getrieben, die Urteile die dazu führten wurden anschließend aufgehoben, für den materiellen Schaden fühlt sich niemand verantwortlich, die Petitionsausschüsse verweisen nur auf die Unabhängigkeit der Justiz und argumentieren mit Nichtzuständigkeit und bestreiten jegliche Verantwortung der Legislative für die Gesetze, auf deren Grundlage dieses Unrecht geschehen ist.

Von Seiten der Rechtsanwälte wurde mir gesagt, hier „sei nichts zu machen, schließlich habe ich ja durch die Aufhebung der Urteile mein Recht bekommen, für  materielle seelische und körperliche Schäden sei keiner verantwortlich“.

Beispielhaft für Manipulationen ist hier der Bericht „Sensation Fliegender LKW über Köln und die Pressemitteilung an eine Wochenzeitschrift beigefügt“ (Anlage 4 und 5).

Die unüberschaubare Überregulierung des bundesdeutschen alltags, eine nicht mehr zu überschauende Anzahl von Gesetzen, Regelungen und diametralen Urteilen die je nach Bedarf zu Gunsten oder gegen eine Person „zusammenkomponiert“ werden können, stellen an sich schon eine Verletzung der Menscherechte und rechtstaatlicher Prinzipien dar, weil hierdurch eine willkürliche Kriminalisierung oder Freisprechung von Personen stattfinden kann, diese ist ausschließlich Interessen begründet und nicht dem Recht verpflichtet. Auch die Unverständlichkeit, fehlende Transparenz, Undurchschaubarkeit und so aus den Gesetzen für den durchschnittlichen Bürger nicht ableitbare Urteile stellen einen Verstoß gegen die Menschenrechte dar. Dies ist weder demokratisch, noch entspricht es den Grundsätzen eines Recht-Staates, es ist eher die Verschleierung eines totalitären Systems unter einem demokratischen Deckmantel.

Meiner Ansicht nach handelt es sich hier um die Machenschaften einer materiell orientierten nationalsozialistisch-faschistischen Gruppierung die auch stalinistische Elemente adaptiert hat.. Dies hat mit Gerechtigkeit und Freiheit nichts, aber auch nicht einmal annähernd zu tuen.

Die negativen Ergebnisse dieses Systematik zeigen sich in der heutigen Wirtschaftskrise und im sozialen Niedergang Europas.

Ich muss davon ausgehen, dass nach meinen bisherigen Erfahrungen auch Teile der Presse, aufgrund von Eigeninteressen verstrickt sind.

Ich mache  hiermit darauf aufmerksam, dass dieses Verbreitung Systems meiner Ansicht nach eine Bedrohung des gesamten Lebens auf der Erde darstellt,  ich hiermit von meinem Recht nach Artikel 20 Grundgesetz zum Widerstand gegen dieses menschenverachtende System Gebrauch mache, das Persönlichkeiten produziert die mit dem Begriff Mensch im humanistischen Sinne nichts mehr gemein haben. Mein Widerstand orientiert sich klar an Grundsätzen des Recht-States und wird alle rechtlichen und publizistischen Möglichkeiten ausschöpfen.

 

Art 20GG Verfassungsgrundsätze; Widerstandsrecht.

 

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

 

Ich werde dieses Schreiben mit der Bitte um Asyl an einige Botschaften versenden und kündige hiermit eine Klage vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen das menschenverachtende System der Bundesrepublik Deutschland an.

Es handelt sich hier um einen permanenten Verstoss gegen den Artikel 1 des Grundgesetzes, in dem die Würde des Menschen unantastbar ist , diese impliziert Freiheitsrechte und mehr.Die illegalen Versuche an Menschen sind ein klarer Verstoß gegen Artikel 2. Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes, die Unverletzlichkeit der Person. Sie stellen einen permanenten, über Jahre andauernden Eingriff in die Person dar. Über die Einschränkung von Grundrechten muss der betroffene Informiert werden, dies schreibt Artikel 19 des Grundgesetzes vor, dies ist definitiv nicht geschehen.

 

Der Staat besteht auf Kollektivstrafen die offensichtlich und wissentlich Tatunbeteilige mithaftbar macht, dies entspricht der nationalsozialistischen Sippenhaft und ist ein wissentlicher und klassischer Justizirrtum, die Belangung Unschuldiger und dies wissend und absichtlich (Anlage 6.); Dirigenten sind hier Netzwerker und Verflechtungen von Interressen.

Weitere Verstöße gegen das Grundgesetz sind nachweisbar. Die hier dargestellten Beispiele sind nur ein Bruchteil dessen was belegt und nachweisbar ist.

 

Weiterhin werde ich dieses Schreiben an verschiedene internationale Menschenrechtsorganisationen versenden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Walter Smolnik

 


 

(In Deutschland sind auch Täter durch das Gesetz geschützt, solange deren Schuld nicht bewiesen ist, im übrigen teilen mir Staatsanwaltschaften, Polizei und Petionsausschüsse ständig mit, dass keine Täter zu ermitteln sind, keine Strafbaren Handlungen vorliegen oder Sie (die Behörden, Ausschüsse etc.) nicht Zuständig sind, ein weiterer Grund für mich nach Möglichkeit das Land und den Kontinent der völlig Unschuldigen Existenzzerstörer und Nerver zu verlassen.                                        Darüber hinaus bin ich pensionierter Soldat der Bundeswehr, kein Polizist, kein Geheimagent wenn ich es wäre würde ich es nicht sagen, kein Angestellter bei der Telekom, bei der Bahn, bei Lidl oder anderen Überwachungsskandalgeschüttelten Institutionen, kein STASI oder Gestapo Spitzel und wenn Sie die Fakten interessieren wenden Sie sich doch an die zuständigen -angeblich nicht zuständigen- Behörden, Politiker und Ausschüsse und fragen Sie diese.

Die Menschen die mich kennengelernt haben, wissen ob ich zu den Tätern gehöre. Allerdings gibt es nach meiner Auffassung viele Personen, die gerne Unschuldige zu Tätern machen würden und dabei vor Fälschungen,Manipulationen und Menschenrechtsverletzungen nicht zurückschrecken.

 


 

Anlage 1 Strafanzeige gegen Herrn (Name aus Datenschutzgründen hier nicht genannt)

 

Walter Smolnik

 

Herrn

Obergerichtsvollzieher

(Name aus Datenschutzgründen hier nicht genannt)

 

 

Ihre Nachricht vom 02.Janur 2009

 

Sehr geehrter Herr (Name aus Datenschutzgründen nicht genannt)

 

 

am 02.Januar 2009 versuchten Sie, gemäß Ihrer Nachricht, einen Zwangsvollstreckungsauftrag für die (Name der Aktiengesellschaft aus Datenschutzgründen nicht genannt) AG (Sie schrieben Elektrizitätswerke siehe Anlage) zu vollstrecken.

Die Elektrizitätswerke (Name aus Datenschutzgründen hier nicht genannt) sind mir nicht bekannt und waren nie Vertragspartner von mir, lediglich die in  ansässige (Name aus Datenschutzgründen hier nicht genannt) AG, ist mir als Stromversorger bekannt.

 

Mir liegt kein Mahnbescheid und kein richterlicher Beschluss vor, der die (Name aus Datenschutzgründen des Täterschutzes nicht hier nicht genannt) AG  zur Zwangsvollstreckung berechtigt. Bitte teilen Sie mir das Aktenzeichen des Gerichtes, das zuständige Gericht und den unterzeichnenden Richter mit, der den Zwangsvollstreckungsauftrag verfügt hat.

Weiterhin teile ich Ihnen mit, dass ich mich seit 2007 im Privatinsolvenzverfahren befinde. Nach Abzug des zu leistenden Kindesunterhaltes, ist mein Monatseinkommen geringer wie der Pfändungsfreibetrag.

Es wurde Antrag beim Insolvenzgericht gestellt, die durch säumige Nebenkostenzahlungen von Mietern in dem ehemaligen Wohnhaus der ehemaligen Familie Walter und (Name aus Datenschutzgründen hier nicht genannt) (zu je 50% Eigentümer des Hauses) entstandenen Kosten, in das Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenzverfahren einzubeziehen.

Über den Antrag wurde noch nicht entschieden.

 

Weiterhin teile ich Ihnen mit, dass ich meinen Anwalt des Rechtes sofort zu einer Pfändungsgenklage veranlassen werde und die Verbraucherberatung informieren werde.

 

Mit freundlichen Grüßen

 Anlagen: 1x Ihre Benachrichtigung vom 02.Januar 2008

 

 

Walter Smolnik

 

 

Anlage zu Schreiben Walter Smolnik an Obergerichtsvollzieher (Name aus Datenschutzgründen hier nicht genannt),  vom   04.Januar 2009

Benachrichtigung mit geschwärtzen Namen

 

Onlinestrafanzeige gegen Herrn (Name aus Datenschutzgründen hier nicht genannt) am 25.Januar 2009

 

 

Am 02. Januar 2009 wurde von einem angeblichen Herrn Obergerichtsvollzieher (Name aus Datenschutzgründen hier nicht genannt) eine "Benachrichtgungskarte" für mich (Walter Smolnik geb. 02.03.1961 in Stolberg / Rhl) in den Briefkasten des Hauses eingeworfen.

Herr (Name aus Datenschutzgründen hier nicht genannt) gab auf dieser Karte an, Obergerichtsvollzieher zu sein und am 05.01.2009 zwischen 06:00 und 08:00 Uhr zu erscheinen um eine Forderung der (Name aus Datenschutzgründen hier nicht genannt) Elektrizitätswerke im Rahmen einer Zwangsvollstreckung beizubringen.

Da ich mich zu dieser Zeit nicht in (Ortsangabe fehlt aus Datenschutzgründen) aufhielt traf Herr (Name aus Datenschutzgründen des hier nicht genannt) am 05.01.2009 auf Frau Name aus Datenschutzgründen nicht genannt) (Besitzerin des(Ortsangabe fehlt aus Datenschutzgründen)). Er behauptete wieder Obergerichtsvollzieher zu sein und befragte Frau (Name aus Datenschutzgründen nicht genannt) zu meinen persönlichen Verhältnissen. Frau (Name aus Datenschutzgründen nicht genannt) informierte Herrn (Name aus Datenschutzgründen hier nicht genannt) zum Beispiel darüber, dass ich mich derzeit in einem Verbraucherinsolvenzverfahren befinde. Dies war Herrn (Name aus Datenschutzgründen nicht genannt) unbekannt, daher kann auch der Treuhänder des Insolvenzverfahrens nicht über den Besuch des angeblichen Herrn Gerichtsvollziehers informiert gewesen sein. In der Tat besteht eine Forderung der (Name aus Datenschutzgründen hier nicht genannt) AG gegen mich, diese resultiert aus nicht bezahlten Nebenkosten die von Mietern meines ehemaligen Hauses verursacht wurden. Allerdings ist dies dem Insolvenzgericht mitgeteilt worden, ich gehe von einer Aufnahme dieser Beträge in das Verbraucherinsolvenzverfahren aus.

Am 08.01.2009 wurde Herr (Name aus Datenschutzgründen hier nicht genannt) per Einschreiben von mir aufgefordert mir die Grundlage der Zwangsvollstreckung, Gerichtsbeschluss etc. mitzuteilen, da eine Aktiengesellschaft ((Name aus Datenschutzgründen hier nicht genannt) AG) wohl nicht berechtigt ist, ohne Gerichtsbeschluss zu vollstrecken. Auch mein Treuhänder im Verbraucherinsolvenzverfahren hat mich bis heute nicht über einen entsprechenden Beschluss informiert. Bis heute habe ich keine Antwort des angeblichen Obergerichtsvollziehers erhalten, ich gehe daher davon aus, dass es sich bei Ihm um einen Betrüger handelt, der über den üblichen Datendiebstahl an meine persönlichen Daten gelangt ist und diese dazu verwenden wollte sich in den Besitz des der (Name aus Datenschutzgründen hier nicht genannt) AG geschuldeten Betrages zu setzen. Nach Rücksprache mit einem Anwalt des Rechtes erstatte ich hiermit Anzeige.

 

 

Einschreibebeleg an Obergerichtsvollzieher Namen geschwärzt03

 

Polizpräsidium vom 29.01.2009 Poststempel 31 01 Eingang 04 02 2009 geschwärzt03

 

Polizpräsidium vom 29.01.2009 Poststempel 31 01 Eingang 04 02 2009 Seite 2 geschwärzt

 

Polizpräsidium vom 29.01.2009 Poststempel 31 01 Eingang 04 02 2009 Seite 3 geschwärzt

 


Und die Nationalsozialistische “Judenvergasung” geht weiter.

 

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Von: walter smolnik

Gesendet: Samstag, 21. Februar 2009 00:28

An: der firma aus Datenschutzgründen nicht genannt).de

Betreff: Heizstrahler der Frima (Name der Firma aus Datenschutzgründen n. genannt)

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

 

ich besitze seit einigen Jahren einen Heizstrahler der Firma (Name der Firma aus Datenschutzgründen nicht genannt), erst in den letzten Wochen habe ich diesen im intensiven Gebrauch (Propangas).

Beim Betrieb des Heizstrahlers viel mir auf -übrigens sah dies auch sofort eine Besucherin einige Tage später, ich bin also nicht die einzige Person der dies auffällt- das je nach Blickwinkel die Ausströmlöcher in der Keramikplatte einen Davidstern darstellen.

Ich möchte diesen Heizstrahler nicht weiter betreiben, da mir dies -vorsichtig ausgedrückt- als pietätlos erscheint.

Ich möchte Sie bitten, diesen Strahler gegen ein Exemplar auszutauschen, welches diese Eigenheiten nicht aufweist.

 

Zum Beleg füge ich Fotos bei.

 

 

Walter Smolnik

Gartenweg 6

57629 Wied

 

 

Hinweis:

 

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Diese eMail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte

Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese eMail

irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und

vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte

Weitergabe dieser Mail ist nicht gestattet.

 

 

 

Von: Kundenservice (Name der Firma aus Datenschutzgründen nicht genannt)

Gesendet: Dienstag, 24. Februar 2009 09:25

An: walter smolnik

Betreff: AW: Heizstrahler der Frima (Name der Firma aus Datenschutzgründen n. genannt)

 

 Sehr geehrter Herr Smolnik,

 

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Wir möchten uns bei Ihnen für den Erwerb dieses Gasheizstrahlers bedanken. Laut Ident-Nr. dieses Strahlers ist dieser bereits älter als 15 Jahre und wenn er über diesen langen Zeitraum immer noch seinen Dienst so hervorragend macht, wie dies anhand der Fotos zu sehen ist, so gibt es ja an sich keinen Grund, diesen Heizstrahler auszutauschen.

Mit sehr viel Fantasie kann man hier schon auch einen Davidsstern erkennen, es könnte sich aber genauso gut um ein Blumenmuster handeln. Was hier der Brenner für ein Muster aufweißt, ist ja im Prinzip egal, die Hauptsache dieses Brenners ist, eine gewisse Wärme abzustrahlen. Wir sehen also keinen Anlass, den Brenner zu tauschen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

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In einem Land in dem es egal ist, ob Gas durch Davidsterne (man beachte die nationalsozialistische Geschichte) oder durch Blumen oder sonst wen strömt, möchte ich nicht leben.

Verkaufen Sie doch einmal Brenner  mit Christusfiguren, Halbmonden oder Mohamedabbildungen als Gasausströmöffnungen auf dem Markt, oder den stilisierten Abbildern von Prominenten und Politikern ich wäre auf den internationalen Aufschrei gespannt. Vielleicht möchte ja im Zuge der internationalen Gleichberechtigung jeder einmal als Gasauströmöffnung auf den Brenner ?

 

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Auch möchte ich nicht in einem Land leben, in welchem man durch gesetzliche Widersprüchlichkeiten bzw. Gerichtsurteile zu Überwachung und Bespitzelung gezwungen wird:

 

Haftung von Vereinsvorständen Seite 1 klein

 

Haftung von Vereinsvorständen Seite 2 klein

 

Haftung von Vereinsvorständen Seite 3 klein

 

Von: walter smolnik

Gesendet: Mittwoch, 3. September 2008 13:16

An: info@vereinswelt.de

Betreff: Ihre Ausgabe Handbuch für den Vereinsvorsitzenden 08/2008

 

Sehr geehrter Herr (Name aus Datenschutzrechtlichen Gründen nicht genannt), sehr geehrte Damen und Herren,

 

 

im Handbuch für den Vereinsvorsitzenden, Magazin, Ausgabe 08 / 2008, ist in einem Artikel über Haftungsrisiken zu lesen. Interessant ist Ihre Graphik auf der ersten Seite, auf der zu lesen ist:

Keine Haftungsrisiken, Extern (z.B. Überwachungspflicht in Bezug auf andere Vorstandsmitglieder), hieraus ergeben sich folgende Fragen:

a.) besteht eine Überwachungspflicht anderer Vorstandmitglieder, wenn ja, was bedeutet dann extern, nur auf deren Wirkung nach außen, also ausserhalb des Vereines,

b.) wenn eine Überwachungspflicht besteht, wie ist diese Umzusetzen, Geheimdienstliche Überwachung, Amtshilfeersuchen bei der Telekom zum Abhören der anderen Vostandsmitglieder, Gründung einer eigenen Sicherheitsabteilung zur Überwachung der übrigen Vorstandsmitglieder, etc. und wer trägt dafür die Kosten ? Weiter: Was heisst keine Haftungsrisiken, besteht kein Haftungsrisiko bei Nichtüberwachung oder bei Überwachung der anderen Vorstandmitglieder ?

 

Auf Seite 2 heisst es dann unter anderem: Sie unterliegen strengen Verschwiegenheitspflichten gegenüber Dritten. Fragen:

a.) Verschwiegenheit im Bezug worauf, ungesetzliche aber durch die Haftung erzwungene "Überwachungspflicht" anderer Vorstandmitglieder, kriminelle Handlungen, Vereinsinterna, Projekte, Behörden gegenüber...

b.) wie verträgt sich dass mit der von Vereinen geforderten Transparenz und bestimmten Darlegungspflichten ?

 

Nächste Frage: Sie behaupten z.B. dass bei einem Verstoß eines Vorstandsmitgliedes alle übrigen Vorstandsmitglieder mit Haften, auch wenn diese nichts gewusst haben, wie ist dass zu verstehen, meiner Ansicht nach handelt es sich hier um eine juristische Unmöglichkeit, im schlimmsten Fall werden dann, so beschreiben Sie es, Unschuldige für Fehler des Kassierers in Haftung genommen, sie reden bzw. schreiben geradezu dem klassischen Justizirrtum das Wort. Die von Ihnen beschriebene Verfahrensweise ist eine Form der Kollektivhaftung die gegen das Verursacherprinzip verstößt.

 

Dies ist nur ein kleiner Teilbereich der Fragen die Ihr Artikel aufwirft, der mir inhaltlich eher widersprüchlich wie erklärend erscheint.

 

Für eine detaillierte Erläuterung wäre ich Ihnen dankbar.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Walter Smolnik

Vorsitzender

 

 


 

Wie bereits dargestellt wurde ich nach der Ehescheidung in die Verbraucherinsolvenz getrieben, die Urteile die hierzu führten wurden durch ein folgendes Urteil aufgehoben, für den Schaden fühlt sich niemand verantwortlich.

Vor ca. 4 bis 5 Jahren wurden die Hypotheken verlängert, die damalige Schätzung der Bank lag bei einem Schätzwert von von ca. 180.000 Euro, der Verkehrswert bei ca. 160.000 Euro. Meiner geschiedenen Frau wurde 2006 von der Bank mitgeteilt, es sei ein Verkaufserlös von ca. 100.000 Euro bei der drohenden Zwangsversteigerung zu erwarten.

Durch das zuständige Amtsgericht wurde eine Schätzung durchgeführt, der Gutachter bewertete das -welches er noch nicht einmal betreten hatte- mit 48.600 Euro. Das Haus hat eine Einliegerwohnung und insgesamt ca. 220 m² Wohnfläche.

Der angebliche Schätzwert entspricht in etwa der Summe die vor einigen Jahren die neuen Fenster mit Isolierverglasung und die Heizungsanlage gekostet hat. Dies ist ein Akt des Raubes und kein seriöser Akt einer Behörde.

 

Schätzungsmitteilung des Amtsgerichtes Westerburg vom 01 Februar 2009 verkleinert

 

Die genannte Ehefrau Susanne Smolnik ist als 50 % Eigentümerin genannt, inzwischen geschieden und hat wieder geheiratet, trägt also inzwischen einen anderen Namen und wohnt seit 2005 nicht mehr unter der angegebenen Adresse, insofern ein völlig unkorrekter Bescheid. Bezeichnend für die Arbeitsweise der Behörden.

Im Rahmen der Zwangsversteigerung kann dann das Haus durch einen Begünstigten für einen Bruchteil des realen Wertes ersteigert werden, die Bank kann das Haus über die Privatinsolvenz voll abschreiben, die Rechnung zahlt der Steuerzahler über die Bankenrettung. Bleibt genau hinzuschauen wer diese Häuser ersteigert.

 


 

Vielleicht verstehen Sie jetzt, warum es für Deutsche fast unmöglich ist Asyl im Ausland zu bekommen, aber wenn Sie nach Deutschland kommen um Asyl zu beantragen können Sie billige Häuser ersteigern, wenn Sie das Geld dazu haben.

Wer sollte einem Staat trauen, der so mit seinen Bürgern verfährt ? Ich tue es nicht !!!

Wenn Sie allerdings ein seriöser Zeitgenosse sind, fragen Sie nach was aus den Vorbesitzern geworden ist. Es könnte sein, dass Sie sonst mit Zeitgenossen zusammenwohnen, mit denen Sie nie zusammen wohnen wollten.

Und die letzte Frage die sich stellt, wann ergeht es Ihnen so ?

 


 

Noch ein netter Scherz von Behördenseite, der bei mir in der Wiedergabe nur noch Sarkasmus ausgelöst hat, die Geschichte kann im folgenden gelesen werden:

 

 05.08.2008

 Verfasser: Walter Smolnik, Vorsitzender

 

 

SENSATION ÜBER KÖLN;   Fliegender LKW bringt Hilfsgüter zurück

 

 

Wie bekannt haben wir am 09.Juli 2008 einen Hilfsgütertransport per LKW-Transport nach Bosnien versandt.

Aus den bereits zur genüge geschilderten Gründen heraus kamen die Hilfsgüter am 18.Juli 2008 wieder aus Kroatien zurück, da sie am Grenzübergang Bosanski Brod nicht nach Bosnien einreisen durften und eine Zwischenlagerung in einem Zolllager nicht möglich war. In Rücksprache mit dem Ministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) in Bonn würde der Tansport am 15.Juli 2008 zurück nach Deutschland beordert.

Das BMZ überprüfte in Zusammenarbeit mit dem Außenbüro Sarajevo die Gründe die zur Einreiseverweigerung führten, diese sind uns inzwischen bekannt.

 

Am 18.Juli 2008 wurde der LKW von uns im Zolllager einer Porzer Spedition entladen. Die Ladung war verrutscht oder der LKW durchsucht worden, er befand sich in ziemlichem Chaos.

 

Abfahrt TransportLaderaum LKW bei Rückkehr

 

Foto LKW vor Abfahrt

Durcheinander nach Rücktransport und Ankunft in Köln

 

 

Extreme Beschädigungen waren an den medizinischen Geräten nicht zu verzeichnen, allerdings waren, die nun oben auf der Ladung liegenden Seitenteile eines Medizinschubladenschrankes gebrochen, er kann nicht mehr verwendet werden.

 

Am 22.Juli 2008 wurde durch den Zoll eine volle Gesamtschau der zurückbeförderten Hilfsgüter vorgenommen. Am 25.Juli 2008 transportierten wir die Röntgenanlage zum bosnischen Partnerverein nach Aachen und am 04.August 2008 die restlichen Gegenstände wie Kleinwindanlage, medizinische Geräte und Büroausstattung für die Krankenstation wieder in das Vereinslager in Köln-Lind.

 

Gegenstände im Zolllager Köln nach Entladung LKW 1Gegenstände im Zolllager Köln nach Entladung LKW 2Gegenstände im Zolllager Köln nach Entladung LKW 3Gegenstände im Zolllager Köln nach Entladung LKW 4

 

Im Zolllager eingelagerte Gegenstände wie Röntgenanlage, Sterilisatoren für medizinisches Gerät,

 Kleinwindanlage, Ultraschallgerät, Kühlschranke etc. und drei Kartons und fünf Säcke

 Altkleider, Büroausstattungen und Krankenstationsausstattungen.

 

Sensationell wurde es, als am 04.August 2008 ein FliFahTÜT mit der Flugnummer

 

Zoll erfindet FliFaTüt

488T590 bei uns gemäß Steuer- und Zollbescheid bei uns einflog und direkt bei der Spedition am Zolllager Rückwirkend am 18.August 2008 ankam.

Abflugort war Bosanska Gradisk in der Nähe von Banja Luka, also schon ziemlich weit innerhalb von Bosnien und sehr weit vom Grenzübergang Bosanski Brod den der LKW angeblich nie verlassen hatte.

 

Völlig unverständlich waren mir die Angaben des Steuer / Zollbescheides: Ware beschaut, gebrauchte Kleidung, PC Monitore, Staubsauger, Bürostühle, Tapezierböcke u,a, festgestellt. Komplette Waren s. Liste in der ATC Sammlung.

 

Warum die Hauptgüter wie Röntgengerät, Sterilisatoren für medizinisches Gerät, Ultraschallgerät, Kleinwindanlage etc. nicht erwähnt wurden ist mir rätselhaft.

 

Weiterhin heißt es: „Der Anmelder ist: Hinsichtlich aller angemeldeten Waren zum vollen Vorsteueragzug berechtigt.

 

und

 

Gesamtabgabensumme in EUR    Keine Zahlungsforderung

 

Für mich in jeder Hinsicht erstaunlich ist, das der Bescheid der ADD Trier aus dem Jahr 2006 sich in Kernpunkten auf Auszüge aus einem Urteil gegen einen gewerblichen Altkleiderhändler richtete. Um so erstaunlicher ist dass im Zollbescheid besonders Gebrauchte Kleidung hervorgehoben wird, noch einmal es handelte sich um fünf Säcke Bekleidung und drei Kartons mit Bekleidung, Bettwäsche und Handtüchern.

 

Tabelle 1

Tabelle 2

 

Rechnung Firma Agility und Zollbescheid

 

Die Hauptmenge der Hilfgüter bestand aus medizinischem Gerät für ein Krankenhaus in Sarajevo und eine Krankenstation in den Bergen.

 

Aus 80 Stck. Wurden plötzlich 80 Karton, die wenn man nur den Steuer / Zollbescheid in Händen hat, wohl überwiegend aus gebrauchter Kleidung bestand, was definitiv und anhand der Fotos und Ladelisten belegbar, falsch ist.

Darüber hinaus wurden die Hilfsgüter von einem LKW transportiert und waren keineswegs Bestandteil einer Luftfracht.

Auch die volle Abzugsfähigkeit der Vorsteuer ist nicht korrekt. Der Verein ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

 

Ich kann mich daher nur wundern, wie wunderbar, oh it´s a miracle, dieser Steuerbescheid zum Körperschaftssteuerbescheid 2003,2004 und 2005 passt und sich nahtlos an die falsche Argumentation der ADD Trier anknüpft. Vorgesetzte Dienststelle des Zollamtes ist auch hier die OFD Köln, deren Hausjurist die Steuererklärung 2003, 2004.2005 für den Verein bearbeitet hat.

 

Ich bitte daher Herrn Rechtsanwalt (Name aus Datenschutzgründen nicht dargestellt) schnellstmöglich gegen diesen Bescheid Einspruch zu erheben. Hier wird der Versuch gemacht, unrichtige Angaben durch weitere unrichtige Angaben zu zementieren.

 

Tatsache ist, dass im Verein derzeit keine vernünftigen Arbeitsmöglichkeiten im Tagesgeschäft mehr gegeben sind, jeder Bescheid einer Behörde ist falsch und muss  mit einem großen Zeit- und Kraftaufwand, angefochten werden. Unter diesen Umständen kann der Verein in Deutschland nur schwerlich weitergeführt werden.

 

Anlage : Rechnung Fa Agility (2 Seiten) und Steuerbescheid 10 Seiten

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Walter Smolnik

Vorsitzender

 


 

Verschwundener Kindesunterhalt

Mit Schreiben vom 19.Januar 2009 behauptete der Anwalt meiner geschiedenen Frau, es beständen Unterhaltsrückstände in Höhe von 872,22 Euro.

Da meine Frau seit 2007 den pfändbaren Teil des Unterhaltes von meiner Pension pfänden ließ, habe ich den Differenzbetrag jeden Monat selber überwiesen. Über die Überweisungen des Pfändungsbetrages liegt mir kein Überweisungsnachweis vor, sondern lediglich die Aufstellung und Bestätigung meiner pensionszahlenden Stelle. da für mich der verbleib des Kindesunterhaltes nicht nachvollziehbar ist, das Gericht jedoch die Aufstellung des Rechtsanwaltes meiner geschiedenen Ehefrau akzeptierte, bin ich davon ausgegangen, dass der Kindesunterhalt tatsächlich nicht angekommen ist, schliesslich wurde dies vom Gericht bestätigt.

Logischerweise habe ich wegen des nicht angekommenen Unterhaltes eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt.

 

 

 

Anzeige bei der Staatsanwaltschaft:

 

Anzeige gegen Unbekannt, verschwundene Unterhaltszahlung in Höhe von 872,22 Euro

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

 

mit Scheidungsurteil vom Januar 2008 wurde ich durch das Amtsgericht Altenkirchen zur Zahlung von 316,00 Euro Unterhalt pro Kalendermonat und Kind für meine Töchter Hanna Rowena und Lara Mede verpflichtet.

Seit August 2007 wird dieser Unterhalt durch Frau Susanne (neuer Name aus Datenschutzrechtlichen Gründen nicht genannt) geschiedene Smolnik bis zur Pfändungsfreigrenze gepfändet. Der Differenzbetrag wurde von mir jeweils per Überweisung an Frau Susanne (neuer Name aus Datenschutzrechtlichen Gründen nicht genannt) geschiedene Smolnik überwiesen (siehe Anlage 1.).

Mit Schreiben vom 16.Februar 2009 wurde mir vom Amtsgericht Westerburg mitgeteilt, dass in den Eingängen des von mir geschuldeten und gezahlten Kindesunterhaltes eine Differenz von 872,22 Euro besteht (siehe Anlage 2.). Der Verbleib des Betrages von 872,22 Euro ist durch mich nicht zu klären, ich muss davon ausgehen, dass jemand sich diesen Betrag zu Unrecht angeeignet hat.

Das zuständige Insolvenzgericht hat festgestellt, dass die Beträge von mir in der genannten Höhe gezahlt wurden (siehe Anlage 3.).

Weiterhin wird behauptet, der gepfändete Unterhalt sei auf ein gemeinsames Konto von Frau (neuer Name aus Datenschutzrechtlichen Gründen nicht genannt) geschiedene Smolnik und mir bei der Sparkasse Aachen gezahlt worden. Ich, Walter Smolnik, hatte und habe nie ein Konto bei der Sparkasse Aachen unterhalten. Ich versuche derzeit den Vorgang bei der Sparkasse Aachen zu klären (siehe Anlage 4.).

Ich erstatte nunmehr Anzeige gegen Unbekannt um den Verbleib von 872,22 Euro Unterhaltszahlung durch mich an meine Kinder, bzw. Frau Susanne (neuer Name aus Datenschutzrechtlichen Gründen nicht genannt) geschiedene Smolnik, zu klären.

 

Anlagen:

 

1x Aufstellung gezahlter und gepfändeter Unterhalt -20- Seiten mit Belegen-

 

1x Amtsgericht Westerburg vom 19.01.2009 -6-Seiten-

 

1x Insolvenzgericht stellt fest, dass Unterhalt gezahlt wurde -2-Seiten-

 

1x Schreiben an Sparkasse Aachen -1-Seite-

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Walter Smolnik

 

 

Aufstellung gepfändeter Unterhalt bis 09 2008 Seite 1 geschwärzt

 

Angebliche Forderung Darstellung RA Schmitz NW 2

 

Aufstellung gepfändeter Unterhalt bis 09 2008 Seite 2 geschwärzt

 

Angebliche Forderung Darstellung RA Schmitz NW 1

 

 

Angebliche Forderung Darstellung RA Schmitz NW 3

 

Der tatsächlich gezahlte Unterhalt:

Gezahlter Unterhalt bis März 200902

 

Hier die Antwort der Staatsanwaltschaft Bonn der Täter ist nicht zu ermitteln.

Wie kann dies sein (?) im Bargeldlosen Zahlungsverkehr zwischen Banken verschwindet Geld und der Täter ist nicht zu ermitteln (?)  Wieder ein Fall für den Award Größte Banane der Republik ?

Im Rechtstaat Bundesrepublik Deutschland ist die Staatsanwaltschaft nicht in der Lage, im Verkehr zwischen Banken, alle Beträge wurden überwiesen, festzustellen, wo angeblich über 800,00 Euro (immerhin ca. 1600,00 DM erinnern Sie sich noch, davon lebten zu DM Zeiten ganze Arbeiterfamilien !!!)  verblieben sind ? Wenn angeblich über 800,00 Euro verschwinden ist dies kein Straftatsbestand ?

Handelt es sich hier um einen  Recht-Staat oder um einen Un Rechts Staat oder um einen Unfähigstaat ?

Nachtrag: Am 21. Januar 2009 habe ich mich mit einer Person über diesen Vorgang unterhalten und ihr geschildert, dass mir immer noch nichts über den Verbleib des Geldes bekannt ist. Woyda: “Das werden Sie auch nie erfahren.” wurde mir hierzu gesagt. Ein Staat von Recht ?

 

Staatsanwaltschaft Bonn zu Anzeige vom 23 03 200902

 

Die Landeszentralbank Kiel stellt fest, auf welchem Konto die Überweisung nicht gutgeschrieben wurde.

 

LZB zu verschw Unterhalt für Website02

Es ist doch schön zu erfahren, wo und wem dass Geld nicht gutgeschrieben wurde.

Noch interessanter wäre es vielleicht zu erfahren, wem das Geld gutgeschrieben wurde ?

 

 

Am 11. November 2009 war ich bei einer Zeugenvernehmung bei einer Polizeidienststelle, hierbei musste ich feststellen, dass ein erheblicher und relevanter Teil der zum Verfahren gehörenden Unterlagen nicht in der der Polizei vorliegenden Akte zu finden war.  Der Polizei wurden von mir Unterlagen in Kopie übergeben, diese Unterlagen waren der Staatsanwaltschaft Bonn im Laufe des Verfahrens zugesandt worden. Unter anderem fehlte der Nachforschungsbescheid einer Landeszentralbank.

Die gleiche Problematik habe ich bereits bei meinem Scheidungsprozess in zweiter Instanz beim OLG festellen müssen, wesentliche Schreiben aus der ersten Instanz beim Amtsgericht / Familiengericht waren in der Akte nicht enthalten.

Von der Zeugenvernehmung wurde mir kein Exemplar ausgehändigt. Im Rahmen einer anderen Zeugenvernehmung musste ich alle Seiten der Aussage jeweils einzeln unterschreiben, dies war hier nicht der Fall, WARUM ???

Im Normalfall bekommt man bei jedem Recht Geschäft ein Exemplar für die eigenen Unterlagen. WARUM IST DIES BEI EINER ZEUGENAUSSAGE BEI DER POLIZEI NICHT DER FALL ????

In diesem Zusammenhang sei die Presseschau Recht Staat in Gefahr empfohlen. (Kennzeichnung als Presseschau)

Ich habe der vernehmenden Beamtin einen Presseartikel einer renommierten deutschen Wochenzeitung vorgelegt, in welchem über die große Anzahl von Fälschungen von Unterschriften durch eine große deutsche Bank berichtet wurde. Die Beamtin fragte mich, was dies mit meinem Fall zu tuen habe. Ich gab ihr zur Antwort, dieser Artikel zeige deutlich, was heute in unseriösen Banken alles möglich wäre. Die Beamtin antwortete darauf, dies sei bekannt. Dies war eine Antwort, die mich etwas erstaunt hat. Fehlende Unterlagen in den Ermittlungsakten, es ist bekannt das unseriöse Institute unter den deutschen Banken Unterschriften fälschen, merkwürdig ???

 

Mittlerweile wurde mir mitgeteilt, dass die Anzeige nach der Einstellung durch die Staatsanwaltschaft Bonn durch die Staatsanwaltschaft Aachen weitergeführt wird.

 

Einstellung der Ermittlungen verschwundener Unterhalt durch Staatsanwaltschaft Aachen

Das Verfahren wegen verschwundenem Unterhalt wurde nach der Einstellung durch die Staatsanwaltschaft Bonn ja durch die Staatsanwaltschaft Aachen weitergeführt. Auch die Staatsanwaltschaft Aachen hat das Verfahren zwischenzeitlich eingestellt, was mir ausgesprochen Leid tut, nicht wegen mir oder wegen des Geldes, sondern weil den Kindern, die auf den Unterhalt angewiesen sind, dieser Betrag fehlt.

 

Stellen Sie sich an dieser Stelle vor, die Fanfaren spielen wieder einmal auf und der Radiosprecher meldet: “Das Oberkommando der Banenrepublik Deutschland gibt bekannt, es ist unmöglich den Verbleib von über 800,00 Euro Unterhalt im innerdeutschen Bankenverkehr zu ermitteln, der Hort der Seriosität, die Banken können den Verbleib eines Betrages im Rahmen einer Überweisung nicht nach verfolgen. Mit dieser Angelegenheit waren viele hochbezahlte Beamte und Angestellte der Bananenrepublik beschäftigt, Staatsanwälte, Juristen, Richter und Banker. Aber machen sie sich keine Sorgen, es trifft nur einen Vater, der ständig gepfändet wird, weil er angeblich keinen Unterhalt zahlt, der in die Privatinsolvenz getrieben wurde und das Unrechtsystem der Bananenrepublik Deutschland so richtig kennen gelernt hat. Sollte der Unterhalt bei den Kindern tatsächlich nicht angekommen sein, können die ja Hartz 4 beantragen, da gibt es jetzt fünf Euro mehr. Unsere elitären Kreise sind jedenfalls nicht betroffen.”

Anschließend betreten die Geschröpften des Unrechtsystems Bananenrepublik Deutschland die Bühne: “AVE Angela, Morturi te Salutant” .

Und schon wieder die Fanfarenklänge.

 

 

Antwort Staatsanwaltschaft Aachen 102

a_Antwort_Staatsanwaltschaft_Aachen_202

 

Button Presseschau Chaos beim Unterhaltsrecht

Lesen Sie hierzu auch den Artikel Chaos beim Unterhaltsrecht aus der Zeitschrift Focus

Diese Presseschau ist nur dem berechtigten Personenkreis vorbehalten, gehören Sie nicht zu diesem Personenkreis kann es sein, dass Sie gegen Urheberrechte verstossen !!!


 

Inzwischen wurde mir von einem anonymen Account aus eine eMail zugesandt, und zwar mit der Behauptung auf mich würde ein organisiertes Stalking stattfinden und es würden in diesem Zusammenhang hohe Wetten abgeschlossen, ich sollte mich bitte bei der Website www.organisiertes-stalking.de melden.

 

scrennshot orgaqnisiertes stalking de 1

 

scrennshot orgaqnisiertes stalking de 2

scrennshot orgaqnisiertes stalking de 3

 


 

In dieses Bild passt mein Erlebnis vom 20. Juli 2010 am Blausteinsee in der Nähe der Stadt Eschweiler, bei Aachen, ein Schelm wer bei dieser Provokation böses denkt:

 

Walter Smolnik 20.Juli 2010

 

 Postbevollmächtigte

 c.o. Frau

 

 

Staatsanwaltschaft der Stadt

Köln

 

 

Strafantrag gegen Unbekannt, Dienstaufsichtsbeschwerde

 

Sehr geehrte Damen und Herren der Staatsanwaltschaft Aachen,

 

am 20. Juli 2010 habe ich mich nach einem Aufenthalt bei einem Bekannten in Eschweiler gegen 19:00 Uhr mit mit dem PKW zum Blausteinsee begeben.

Ich habe mein Fahrzeug ca. 19:30 Uhr auf einem unbefestigten Parkplatz etwa 50 Meter vom See entfernt in der Nähe der Tauchschule geparkt.

Am See befanden sich viele Personen und auch Kinder. Ich habe mir eine relativ saubere Stelle gesucht, da dass Seeufer stark mit Abfall und Essenresten verschmutzt war.

In unmittelbarer Nähe spielten mehrere Kinder, unter anderem zwei Mädchen, eines davon war nackt, ich habe die Kinder zunächst nicht beachtet.

Da ich für ein Projekt viele Naturfotos mache, habe ich um 20:29 Uhr zwei Fotos von Schwänen im See gemacht, ich habe mit dem Zoom der Kamera die Schwäne relativ nah herangezoomt, die Schwäne befinden sich im Bildzentrum, Personen und dies ist klar ersichtlich auf den Bildern, sind nicht der Grund für die Aufnahmen.

Etwa fünf Minuten nach diesen Aufnahmen kam ein Herr zu mir und fragte mich ob ich seine Töchter nackten Töchter fotografiert hätte und verlangte meine Aufnahmen zu sehen.

Ich habe mir dies verbeten und habe dem Herren gesagt, es ginge Ihn nichts an was ich auf meiner Kamera habe und habe Ihn auf meine Persönlichkeitsrechte verwiesen.

Ich habe ihm angeboten die Polizei zu rufen um seinen Verdacht zu klären.

 

-2-

 

Er behauptete täglich mit „Leuten“ wie mir zu tun zu haben, daraufhin habe ich ihn gefragt ob er es als normal empfinde, wenn er eine seiner Töchter nackt baden lasse und dann irgendwelche Personen mit Kamera frage ob sie diese fotografiert hätten.  Ich habe daraufhin mein Mobiltelefon geholt und im Beisein des Herren die Polizei angerufen. Während sich dass Gespräch zur Polizei aufbaute, stellte sich der Herr mit einem Mobiltelefon vor mich und machte demonstrativ ein Bild von mir. Kurz danach fertigte er mit seinem Mobiltelefon ein Bild von seinen im See spielenden Kindern an.

Ich habe ihn auf meine Persönlichkeitsrechte aufmerksam gemacht und ihm mit Strafanzeige gedroht. Es meldete sich die Polizeidienstelle Düren, ich habe dort meinen Standort und meinen Namen genannt und den Vorfall geschildert. Die Polizeidienstelle Düren gab an, nicht zuständig zu sein, obwohl ich mit ihr über den Polizeinotruf 110 verbunden wurde.   Inzwischen haben sich etliche Personen im direkten Umfeld die den Vorfall mitbekommen haben, vom Seeufer entfernt, wahrscheinlich weil ich die Polizei erwartete und die Personen nicht mit in die Angelegenheit herein gezogen werden wollten.

Der Vater begann nach etwa zehn Minuten seine Sachen zu packen und machte Anstalten sich mit den Kindern vom Seeufer zu entfernen. Zwischenzeitlich hatte er noch einige Bemerkungen darüber gemacht, dass man Kinder kaufen könne. Ich habe ihm zur Antwort gegeben, aber nicht bei mir und es sei mir egal wo er seine Kinder kaufe, dafür sei die Polizei zuständig die gleich hier ankommen werde.

Als sich der Vater mit seinen zwei Kindern vom Ufer entfernte, habe ich mich durch die Mobiltelefonvermittlung mit der Aachener Presse verbinden lassen und den Vorfall dort geschildert.

Auch habe ich noch einmal bei dem Polizeinotruf 110 angerufen und dort mitgeteilt, dass der Vater sich mit seinen beiden Kindern vom Seeufer entferne.

Ich war inzwischen ziemlich aufgebracht, weil der Vater mit seinen beiden Kindern nicht auf das Eintreffen der Polizeistreife warten wollte.

Die Polizeistreife hat mich dann auf meinem Mobiltelefon angerufen und ich habe meinen Standort am Seeufer angegeben.

Als die Polizeistreife eintraf, es handelte sich um drei Personen, ein Herr und eine Dame in blauen Uniformen und um einen jungen Mann in beige / grüner Uniform, der Vater der beiden Kinder war ebenfalls mit der Polizeistreife mitgekommen, die beiden Kinder befanden sich nicht mehr dabei.

Ich habe -inzwischen ziemlich aufgeregt- den Vorfall geschildert und die Beschlagnahme und Löschung meines Fotos auf dem Mobiltelefon des Vaters gefordert.

Der Polizist weigerte sich dass Mobiltelefon des Vaters zu beschlagnahmen und / oder die Bilder darauf in Augenschein zu nehmen und das Bild zu löschen und fordert von mir die Kamera zu sehen. Ich händigte ihm die Kamera aus, und er betrachtete die letzten Aufnahmen die gemacht wurden. Seine Kollegin nahm meine Personalien auf und forderte mich mit dem Personalausweis auzuweisen. Ich teilte ihr mit, ich habe ihn in meinem PKW und wir müssten uns dorthin begeben.  Im folgenden ergab sich ein Wortwechsel mit dem Beamten, der sich weigerte für die Löschung meines Bildes auf dem Mobiltelefon des Vaters zu sorgen. Der Beamte fragte mich, ob ich noch weitere Speichermedien mit mir führen würde. Ich machte den Beamten darauf aufmerksam,. dass sich in meinem PKW noch etwa 20 Speichermedien befinden würden und ich noch ein Speichermedium in meiner Kameratasche mit mir führen würde.

 

-3-

 

Der Beamte forderte mich auf dieses Speichermedium in die Kamera einzulegen und ihm den Inhalt dieses Speichermediums zu zeigen, da er dies ansonsten beschlagnahmen werde. Ich gab ihm zur Antwort er solle das Mobiltelefon des Vaters beschlagnahmen und für die Löschung meines Fotos auf dessen Speicherkarte sorgen.

Der Beamte weigerte sich, darauf hin habe ich ihm zur Antwort gegeben, er möge die Speicherkarte selber einlegen. Daraufhin trat seine Kollegin an mich heran und behauptete ich wäre aggressiv und ich sollte sofort räumlichen Abstand von ihrem Kollegen nehmen. Ich habe sie daraufhin darauf hingewiesen, dass sie kein Recht habe körperlichen Zwang anzuwenden, nur weil ich Ihrem Kollegen eine Frage stelle und habe sie aufgefordert sich bitte korrekt zu verhalten. Der Kollege beschlagnahmte daraufhin die zweite mitgeführte Speicherkarte und ich forderte ihn auf mir über den Beschlagnahmten Gegenstand eine Quittung auszustellen.

Diese wurde mir von seiner Kollegin zugesagt.  Wir begaben uns dann zum Einsatzfahrzeug der Polizei am asphalttierten Parkplatz der Taucherschule. Ich hatte inzwischen mit dem Vater der beiden Töchter über die Konsequenzen seiner Handlungen eine Unterhaltung geführt und im Rahmen dieses Gespräches unter anderem erbost gesagt, dass wir solche Personen schon in zwei verschiedenen Deutschlands gehabt hätten. Darüber hinaus sagte der Vater der Kinder, es sei ihm komisch vorgekommen, dass ich mich ausgerechnet in die Nähe seiner Töchter gesetzt hätte. Ich habe ihn daraufhin darauf aufmerksam gemacht dass sich im näheren Umfeld etwa hundert bis einhunderfünfzig Personen aufhalten würden und ihn aufgefordert doch eine statistische Erhebung durchzuführen, wie viele Töchter sich darunter befänden. Ich wäre ihm dankbar gewesen, wenn er mir einen Platz am Ufer hätte zeigen können, in dessen Umfeld sich keine Töchter befanden.

Von der weiblichen Polizistin wurde mir mit Strafanzeige gedroht. Von dem Polizisten in der blauen Uniform wurde im Einsatzfahrzeug der Polizei eine Quittung über die beschlagnahmte Speicherkarte ausgefüllt. Ich hatte den Polizisten vorher aufgefordert sich mit mir zu meinem PKW zu begeben um dort mit meinem mitgeführten Notebook eine Kopie der Daten auf der Speicherkarte zu machen. Dies wurde mir verweigert. Ich habe den Polizisten aufgefordert, die Bezeichnung, die Firmenbezeichnung und die Speicherkapazität der Speicherkarte auf der Quittung zu vermerken um eine eindeutige Identifizierung dieses Speichermediums zu gewährleisten. Der Beamte verweigerte dies, daraufhin habe ich meine Unterschrift zur Quittierung der beschlagnahmten Speicherkarte verweigert, da ich mir nicht sicher sein könne, dass diese nicht vertauscht werde.

Die Beamtin sprach mit irgendwelchen Zivilpersonen und teilte mir mit, dass es sich hier um Privatgelände handele und sie mich nun dieses Privatgeländes verweise, da ich hier nicht erwünscht sei. Ich habe sie daraufhin gefragt ob sie tatsächlich eine Beamtin der Bundesrepublik Deutschland sei oder hier den Anordnungen von Privatpersonen folge.

Sie gab mir zu Antwort dass habe sie hier nicht zu entscheiden, ich solle mich unverzüglich entfernen. Ich habe darauf hingewiesen, dass hier immer noch das Grundgesetz gelte und ich ehemaliger Beamter der Bundesrepublik Deutschland sei und dass es mir sehr korrekt vorkomme, wenn sie nunmehr keine Ausweispapiere mehr von zu sehen verlange, sondern es ihr lediglich um den Verweis von der Örtlichkeit gehe.

 

Ich stelle hiermit Strafantrag gegen den Vater der beiden Töchter der mich mit der rufschädigenden Absicht der falschen Beschuldigung und der Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte  durch die Behauptung des fotografierens seiner Kinder durch mich, mit seinem Mobiltelefon abgelichtet hat.

 

-4-

 

Dieser Herr hat mit voller Absicht meine Persönlichkeitsrechte und das Recht an meinem persönlichen Bild verletzt indem er bei mir exakt die Handlung durchführte die er mir fälschlicherweise vorwarf.

 

Weiterhin stelle ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Beamten in der blauen Uniform, der ausschließlich und Einseitig den falschen Verdächtigungen des Vaters nachging und keinerlei Interesse daran hatte meine Rechte, für deren Schutz er genauso verantwortlich ist, zu wahren. Auch die die Weigerung die Daten der Speicherkarte eindeutig in der Quittung zu vermerken, ist unkorrekt und Nachlässig.

 

Weiterhin teile ich Ihnen mit, dass dieser Sachverhalt und die gemachten Fotos an verschiedene Pressestellen weitergegeben wurden.

 

Darüber hinaus fordere ich sie auf, mir schnellstmöglich mein Eigentum, die beschlagnahmte Speicherkarte zurück zu übergeben.

 

Mit freundlichen Grüßen

                             Anlage: 2x Quittung über Beschlagnahme Speicherkarte

                                         2x Fotos am Blausteinsee Eschweiler gemachte Fotos

 

Walter Smolnik

CIMG1321

 

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CIMG1323

CIMG1324

Einige Bereiche wurden aus datenschutzrechtlichen Gründen unleserlich gemacht

 

Ein Reporter dem ich diesen Fall schilderte, fragte mich, ob ich einschlägig vorbestraft sei, ich konnte ihm hierzu nur Antworten, die Tatsache, dass ich mich mit dererlei  Vorgängen beschäftigen muss, ist sicherlich  eine Bestrafung, im strafrechtlichen Sinne musste ich dies verneinen, ich habe ihm daher direkt mein polizeiliches Führungszeugnis mit übersandt.

 

Inzwischen habe ich recherchiert, beim Blausteinsee handelt es sich um eine Betreibergesellschaft, die von verschiedenen Kommunen zusammen gegründet wurde. Es handelt sich also defakto um Staatseigentum dass durch eine kommunale (also den Gemeinden gehörende) Firma verwaltet wird. Ich wurde also von öffentlichen Grund und Boden verwiesen, Grund und Boden der uns allen gehört, den Bürgern der Bundesrepublik Deutschland. Irgendwann wird man Ihnen wohlmöglich erzählen, die Stadt in der Sie wohnen sei jetzt Privateigentum, weil von einer Firma betrieben die Der Kommune, dem Land oder dem Bund gehört und Sie wären hier unerwünscht, weil es sich jetzt um Privatbesitz handelt, also bitte ja, ziehen Sie doch endlich aus Ihrer Stadt, Ihrem Land aus.

Sie werden sicherlich verstehen, dass ich kein Interesse daran habe, auf solche Verhältnisse zu warten, ein weiterer Grund für mich, mich nicht mehr auf Dauer in der Bundesrepublik Deutschland aufzuhalten.

Staatsbesitz also Bürgerbesitz im Privatbesitz der Komunen

 

Zwischenzeitlich wurde ich von der zuständigen Polizeidienststelle benachrichtigt, dass ich meine Speicherkarte wieder abholen kann.

Schreiben Polizeidienststelle Aachen unleserliche Bereiche02

 

Hier der inhaltlich (nicht ganz richtige) Artikel aus den Aachener Nachrichten und zwei Lesermeinungen:

 

Screenshot 1

Screenshot 2 Aachener Nachrichten Blausteinsee02

Screenshot 3 Aachener Nachrichten Blausteinsee

Screenshot 4 Aachener Nachrichten Blausteinsee

Screenshot 5 Aachener Nachrichten Blausteinseezu

Volkes Stimme urteilt hier meiner Ansicht nach nachvollziehbar und Verständig, was sagt die Staatsanwaltschaft Aachen dazu (?):

 

Einstellung durcch Staatsanwaltschaft Aachen 1

 

Einstellung durcch Staatsanwaltschaft Aachen 2

 

Ich halte die Einstellung des Verfahrens grundsätzlich nicht für verkehrt, allerdings, was ist mit dem Foto dass der Vater mit seinem Mobiltelefon von mir gemacht hat, es handelt sich um ein reines Portraitfoto, denn es wurde aus einem extrem kurzen Abstand aufgenommen und beeinträchtig mein Recht am Bild, und da zeigt es sich wieder, der Unrechtstaat deckt die die Unrecht haben.

 


 

Zu der Stalking Mail und zu diesen Erlebnissen passt auch, dass ich immer wieder (zum Beispiel aus Fahrzeugen heraus) beobachtet werde. Das hier abgebildete Fahrzeug wechselte mehrfach den Standort um einen besseren Beobachtungswinkel auf mein Fahrzeug zu haben. Die Vergrößerung zeigt deutlich, dass au dem Fahrzeug heraus beobachtet oder fotografiert wird.

 

BeobPKW102

 

Ausschnittvergrößerung

 

Das Fahrzeug änderte mehrmals den Standort um eine bessere Beobachtungsposition zu haben.

 

BeobFahrz2

 

BeobFahrzg3

 

Auch von der neuen Position aus, wurde eindeutig beobachtet. Später telefonierte der Fahrer des Fahrzeugs mit einem Mobiltelefon. Da ich selber mit dem Zoomobjektiv meiner Kamera von meinem PKW aus das Fahrzeug aus dem heraus beobachtet wurde, herangezoomt habe, erscheint der Abstand zwischen den Fahrzeugen in den Bildern gering, tatsächlich betrug der Abstand etwa 200 bis 250 Meter.

Ein Gespräch mit der örtlichen Polizei am folgenden Tag ergab, dass es sich hierbei nicht um ein Observationsfahrzeug der Polizeidienstelle gehandelt hat, und den Polizisten / Polizistinnen über den Vorgang nichts bekannt war. Von der Polizei wurde mir geraten, bei weiteren derartigen Vorfällen die Polizei zu benachrichtigen.

Also, reihen Sie sich ein SOS GAFF AFF

 


Inzwischen erreichte mich eine Mail, man würde versuchen mich mit Mikrowellenwaffen zu töten. Dies würde den plötzlichen Defekt in der Elektronik mehrer Kraftfahrzeuge erklären, was bis zum Motorschaden führte und dies wenige Tage nach einer Vollinspektion in der Hersteller-Vertrags-Werkstatt. Microwellenwaffen sind in verschiedenen Bereichen gebräucklich um Fahrzeuge zu stoppen, angeblich wurden von der ehemaligen Staatssicherheit der DDR aber auch unliebsame Regimekritiker mit Mikrowllen bestrahlt um bei diesen schwere Krankheiten wie Krebs hervorzurufen. Inzwischen liegen mir Belege vor, dass man das fertige Grundmodul über das Internet für 15 Dollar beziehen kann.


 

Ich weiss nicht wie ich die ungerechtfertigten Rechnungen zahlen soll, die so ins Haus flattern, die Gemeinde die mich Zwangsabgemeldet hat fordert mich auf die KFZ Steuer zu bezahlen, ansonsten wird mein KFZ stillgelegt (geht gar nicht, wo man nicht gemeldet ist kann man kein KFZ Kennzeichen haben) und natürlich hat auch die GEZ eines Landes in dem man sich nicht mehr auf Dauer aufhalten möchte so ihre Forderungen:

 

GEZ Forderung

 

Momentan habe ich zunächst wirklich keine Lust mehr auf diesen Unsinn und diese Frustration, ich werde mir einige Tage Urlaub im Ausland gönnen:

 


 

Staatsanwaltschaft

 

Strafantrag wegen Urkundenfälschung / ggf. Betrug

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wie mir mitgeteilt wurde, wurde ich durch die Immobilienverwaltung (Name aus datenschutzrechlichen Gründen nicht veröffentlicht)   von meinem Wohnort Gartenweg 6, 57629 Wied abgemeldet.

Angeblich gab sich ein Mitarbeiter der Immobilienverwaltung ( Name aus datenschutzrechlichen Gründen nicht veröffentlicht) als Insolvenzverwalter aus und führte eine nicht von mir autorisierte Abmeldung beim Einwohnermeldeamt der Stadt Hachenburg durch.

Im Jahr 2007 wurde mein Privatinsolvenzverfahren eröffnet, zur Insolvenzmasse gehört auch das Haus Gartenweg 6, 57629 Wied,  im Haus bewohne ich noch mehrere Räume, diese sind nach Insolvenzgesetz zu belassen. In meinem Privatinsolvenzverfahren ist kein Insolvenzverwalter bestimmt, es wurde ein Treuhänder im Insolvenzverfahren gemäß den für die Privatinsolvenz üblichen Bestimmungen ernannt, der ernannte Treuhänder ist nicht die Insolvenzverwaltung (Name aus datenschutzrechlichen Gründen nicht veröffentlicht). Die Insolvenzverwaltung (Name aus datenschutzrechlichen Gründen nicht veröffentlicht) wurde mit  der Verwaltung des Hauses Gartenweg 6, 57629 Wied im Rahmen des Privatinsolvenzverfahrens beauftragt.

Der Zutritt zu den von mir bewohnten Räumen wurde mir durch den Austausch der Schlösser in den Eingangstüren zum Haus verwehrt. Ob sich mein Privateigentum noch in den von mir bewohnten Räumen befindet ist mir unbekannt. Es handelt sich hier um einen schwerwiegenden Eingriff in meine vom Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantierten Grund- und Bürgerrechte.

Ich habe keine Vollmacht zur Abmeldung erteilt. Nähere Details entnehmen Sie bitte dem Schriftverkehr / eMailverkehr mit der Meldestelle der Verbandsgemeinde (Name aus datenschutzrechlichen Gründen nicht veröffentlicht).

Aufgrund der fortgesetzten Verstöße gegen meine Grund- und Bürgerrechte in der Bundesrepublik Deutschland seit dem Jahr 1996 habe ich in mehreren Staaten Asyl beantragt.

 

Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass mir angedroht wurde, man werde mich „immer weiter isolieren“, man werde mir „helfen zu verschwinden“, „man werde mich verleumden“, „“man würde mir alles wegnehmen“, ich „wäre Objekt einer Stalking Aktion die im Internet in geschlossenen Zirkeln mit hohen Wetteinsätzen einher ginge“ und ähnlichem mehr.

Ich wurde nachweislich mehrfach „observiert“, eine Nachfrage bei der zuständigen Polizeidienstelle ergab, dass es sich nicht um ein Oberservationsfahrzeug von Behörden etc. handelte.

Ich mache Sie weiterhin darauf aufmerksam, dass ich mich in der Zeit vom 17. August 2010 bis zum 23.September 2010 im Ausland aufhalte.

Ich habe nicht die Absicht, nicht in die Bundesrepublik Deutschland zurück zu kehren und auch nicht die Absicht für Behörden der Bundesrepublik Deutschland nicht erreichbar zu sein.

 

Eine Kopie dieses Strafantrages wird an das zuständige Insolvenzgericht übersandt.

 

Aus reinem Selbstschutz werde ich den Inhalt dieser Strafanzeige an verschiedene Zeitungen und Presseorgane weitergeben und diese auch selber veröffentlichen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Walter Smolnik

 


 

Und natürlich ist angeblich schon wieder einmal Unterhalt verschwunden oder zu spät gezahlt worden:

Man beachte, der gesetzlich vorgeschriebene Selbstbehalt liegt bei 998,00 Euro, nicht bei 750,00 Euro, also ein reiner Akt der Willkür. Die Staatsanwaltschaft war ja angeblich schon einmal nicht in der Lage festzustellen, wo angeblich verschwundener Unterhalt verbleiben ist, Kennzeichen eines Unrechtstaates.

Selbst bei Unterhaltsschulden würde der Freibetrag noch bei 770,00 Euro liegen und nicht bei 750,00 Euro. Sie denken dies wäre kein grosser Unterschied (?), dies sind immerhin ca. 3 % des zur Verfügung stehenden Unterhaltes, bei einem Einkommen von 3000,00 Euro wären dies aber schon ca. 90,00 Euro, wenn Sie dann immer noch denken dies wäre ein lächerlicher Betrag, können sie diesen Betrag ja verschenken, ich denke dies nicht.

Eigentlich müsste mein Selbstbehalt bei 998,00 Euro zuzüglich dem Privaten Krankenkassenbeitrag (der bei mir ja nicht wie bei Arbeitnehmern direkt von Gehalt abgezogen wird) zuzüglich 370,76 Euro für das erste Unterhaltspflichtige Kind und 206,56 Euro für das zweite Unterhaltspflichtige Kind betragen, dass ergibt aber einen Betrag der mein Einkommen überschreitet. Statt dessen werden noch Beträge für Dritte gepfändet, siehe Gehaltsabrechnung.

Pfändungsfreibetrag nach 850 c ZPO

Pfändungsfreibetrag bei Unterhaltsschulden 770 Euro

 

 

VerschUnterh Nov 2010 A

 

 

VerschUnterh Nov 2010 B

 

VerschUnterh Nov 2010 C

 

 

VerschUnterh Nov 2010 D

VerschUnterh Nov 2010 E

 

Wer verdient hier (? quie bono ?), der Rechts-Anwalt (und wer noch ?), ich jedenfalls habe bis zum November 2010 jeden Unterhalt gezahlt, auch hier ist dann mal wieder ein Strafantrag wegen verschwundenem Unterhalt fällig.

 

 

Ich stelle hiermit Strafantrag gegen den Rechtsanwalt welcher meine geschiedene Frau in den Unterhaltsangelegenheiten vertritt, die Pfändungsfreigrenzen und zulässigen Beträge müssen ihm als Rechtsanwalt bekannt sein, sein Beruf als Rechtsanwalt schützt ihn nicht vor der Strafverfolgung durch die zuständigen Behörden. Gerade ein Rechtsanwalt muss sorgfältig mit dem ihm anvertrauten Rechtsgütern umgehen, tut er dies nicht, disqualifiziert ihn dies für seinen Beruf als Rechtsanwalt.

 

Im Jahr 2008 habe ich eine Anfrage an verschiedene Speditionen in Deutschland zur Verschiffung von Containern mit Hilfsgütern gestellt. Der Preis lag bei ca 600,00 Euro pro Container inclusive dem Transport bis zum Schiff.

Nachdem ich Asylantrag gestellt hatte und sich die in der Bundesrepublik Deutschland agierenden kriminellen Netzwerke und Seilschaften zumindest in der Konsequenz ihrer Handlungen und teilweise auch Angaben gezeigt hatten, habe ich versucht eine Spedition zu finden, die neben den Restgütern des Vereines auch meine verbliebenen privaten Gegenstände in das Ausland transportiert. Ich wurde immer wieder hingehalten, Angebote erfolgten nicht, eine Spedition sagte mir, man würde mit dem Angebot bis 2012 warten dann seinen die Terminalgebühren gestiegen und der zu erwartende Preis läge dann bei ca. 1200,00 Euro.   Es ist für mich ganz offensichtlich, dass hier auch die Personen aktiv sind, welche versucht haben, mich mehrfach an Auslandsreisen zu hindern und mir gedroht haben, man werde mir alles wegnehmen.

 


 

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