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Auch das erstellen eines Schreibens den gleichen Sachverhalt betreffend, mit gleichem Datum, aber mit in wesentlichen Details abweichenden Sätzen ist als merkwürdig zu bewerten. |
Haben Sie sich schon einmal gefragt, wie ein Privatinsolventer mit einem Selbstbehalt von etwas über 700,00 Euro nach Abzug von Krankenkasse und Kindesunterhalt pro Monat ca. 200,00 Euro aufbringen soll um seinen PKW auszulösen (?), der nach Auslösung dann aber wieder in die Insolvenzmasse fällt (der Wert bleibt ja bestehen, wenn zum Zeitpunkt des Schreibens kein Anspruch auf einen PKW bestand, weshalb dann nach Auslösung ?). |
Warum wird ein Schreiben zweimal gefertigt und versandt und warum werden dann im zweiten Schreiben wesentliche Passagen weggelassen ? Darüber hinaus ist der angeblich pfändbare Betrag von 39,01 Euro falsch, da der verbleibende Betrag nach Abzug von Kindesunterhalt und Krankenkassenbeitrag unterhalb der Pfändungsfreigrenze (lebensnotwendiger Betrag der jedem zusteht und nicht Pfändbar ist) liegt. Warum werden die Betroffenen einer Insolvenz nicht am entscheidenden Schriftverkehr beteiligt ? Möchte hier jemand am Betroffenen und seinen Kontrollmöglichkeiten vorbei etwas ORGANISIEREN ??? Tatsächlich räumt das gesamte Insolvenzrecht dem betroffenen Schuldner keinerlei Kontrollmöglichkeiten über die Insolvenzmasse und Tätigkeiten des Treuhänders bzw. Insolvenzverwalters ein. Das gesamte Insolvenzrecht ist ein klarer Verstoss gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, kriminelle Gläubiger, die eine Insolvenz absichtlich herbeiführen, können -ggf. noch mit der Unterstützung des Treuhänders / Insolvenzverwalters- nach belieben mit der Insolvenzmasse umgehen. Faktisch ist dass viel zu umpfangreiche Recht der Bundesrepublik Deutschland ein Recht, dass lediglich eine kriminelle Minderheit an verschiedenen Postionen der Gesellschaft schützt. Mit den Worten des Ökonomen Starbatty: “Wenn Sünder über Sünder beraten, kommt dabei nie Gescheites heraus.” Ich gehe in meiner persönlichen Bewertung der Zustände noch weiter, wenn Sünder oder Kriminelle die Gesetze erlassen, kommt erst Europa und dann die wiedervereinigte Bundesrepublik Deutschland dabei heraus. Ein schönes Beispiel: Frontal 21; dickes Geld fürs Nichtstuen schauen Sie sich doch einmal ein Geschmäckle an (Filmclip ist als Presseschau gekennzeichnet) und als Bürger bitte einstimmen: Jaaaaaa, ich will auch verarscht werden .... bitte...bitte...bitte.... Sie können sich auch zum gemeinsamen Beifallgrölen bei Bier und Würstchen in irgendeinem Iventstadion treffen !!!! Aber lassen Sie nicht erwischen, beim Clip schauen, sonst haben Sie bald weniger in der Tasche .... meinen Sie das hätte dann ein Geschmäckle ???
Im Jahr 2009 wurde mir angeblich nach dem Gesetz zur Zwangsverwaltung der Zugang zum Haus entzogen. Der eingesetzte Hausmeister baute ein neues Schloss ein, obwohl sich ein großer Teil meines Privatbesitzes noch im Haus befand. Ich bin auch nach wie vor im Haus als Wohnsitz gemeldet. Der Sinn der sogenannten Zwangsverwaltung ist es, durch Vermietung und Verpachtung, also durch Nutzung des Grundstückes und durch die daraus erzielten Einnahmen die vorhandene Schuldenbelastung zu tilgen.
Im BGB gibt es einen § der die sogenannte Besitzaufgabe regelt. Was wohl erreicht werden sollte, ist dass zu einem späteren Zeitpunkt mit dieser Besitzaufgabe die Aneignung des persönlichen Eigentumes hätte begründet werden können. Sowohl der Treuhänder, wie auch das zuständige Amtsgericht wurden darüber informiert, dass es sich nicht um eine Besitzaufgabe handelt. Die Entziehung des Zuganges zum Haus widerspricht dem Gesetz zur Zwangsverwaltung.
Defakto also eine rechtswidrige Handlung des Treuhänders und der Immobilienverwaltung. Eine kriminelle Vereinigung die sich am Schaden anderer Bereichert und klar gegen geltendes Gesetz und die Menschenrechte verstösst.
.... meinen Sie das hätte ein Geschmäckle ???
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