In dubio pro reo

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TÄTERSCHUTZ

In allen Ländern in die auf Recht und Gerechtigkeit Wert legen, gilt der altbekannte Grundsatz “in dubio pro reo”. Im Zweifel für den Angeklagten, solange seine Schuld nicht einwandfrei bewiesen ist.

Zum Entspannen und zur Erholung fahre ich von Zeit zu Zeit gerne in die Natur und mache Naturfotos.

Bei einer solcher Fahrt habe ich auf einem Parkplatz einen Aushang an einem Baum entdeckt.

Der Aushang beschäftigt sich mit einem angeblichen Straftäter K.D. Der Aushang hat zwei Seiten, untereinander in Klarsichtfolien am Baum befestigt.

Angeblich fährt dieser K. D. unbehelligt durch die Gegend und begeht Straftaten. Warum kümmert sich dann die Polizei nicht um diese Person ?

Untersuchungen von unabhängigen Institutionen, z.B. in den USA haben gezeigt, dass ein hoher Prozentsatz von zum Tode verurteilten angebliche Straftätern, auf falschen Daten beruhten, also falsch waren. Hierfür war auch eine gewisse Form von Gruppenzugehörigkeit und auch Rassismus verantwortlich.

Gruppen neigen häufig dazu, Täter nicht in den eigenen Reihen zu suchen, sondern nehmen zunächst an, dass dieser ausserhalb der Gruppe zu suchen ist. Bestehen Feindbilder, so kann es selbstverständlich nur um eine Person des Feindbildes handeln.

Darüber hinaus hat die Wissenschaft eine stereotype, eine je nach Kultur und Gesellschaft vorhandene Physiognomie des Täters gefunden, bei dieser Physiognomie des Täters handelt es sich meist um ein reines Vorurteil, sie hat mit dem Aussehen der realen Täter oft nichts zu tuen.

 

 

angebliche Sexbestie Karl D 10203

 

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Wenn Sie exakt hinsehen werden Sie feststellen, dass Aushang 1 und Aushang 2 mit unterschiedlichen Druckern erstellt wurden. Aushang 1 und Aushang 2 waren aufgrund der Beschaffenheit des Papiers unterschiedlich lange Zeit der Witterung ausgesetzt. Das heisst die beiden Aushänge wurden zu unterschiedlichen Zeiten getätigt. Aushang 2 war ganz klar ersichtlich nicht so lange der Witterung ausgesetzt wie Aushang 1.

Schauen Sie genau hin, so können Sie feststellen, das Person eins und Person zwei auf den Plakaten nicht identisch sind, es handelt sich um zwei unterschiedliche Personen von völlig unterschiedlicher Physiognomie.Das Lebensalter der abgebildeten Personen ist unterschiedlich und ich behaupte, fragt man einen Fachmann, so wird dieser feststellen, das beide abgebildeten Personen nicht identisch sind. Beide Personen werden aber als K. D. bezeichnet.

Offensichtlich versucht jemand a) einen Verdacht gegen zwei unterschiedliche Personen aufzubauen oder b) ein Trittbrettaushänger nutzt den Aushang um eine weitere Person mit völlig anderer Physiognomie als Täter darzustellen. Während Foto 1 noch Gesichtsdetails enthält, zeigt Foto 2 nur noch eine Gesicht Silhouette. Diese kann von der -wohl absichtlichen- Unschärfe des Fotos her, auf tausende oder hunderttausende Personen passen. Welche der beiden Personen ist nun wirklich K. D. ?

Sie sind gut beraten, mit dererlei Informationen die Ihnen über solch suspekte Aushänge vermittelt werden, vorsichtig um zu gehen. Schnell machen Sie sich zum Werkzeug eines “Verleumders” der nur eine Person verunglimpfen und mobben möchte und ggf. steckt hinter dieser Kampagne der echte Täter, welcher sich nur hinter K. D. und einer weiteren Person verstecken möchte.

Im übrigen, wenn die Polizei sich nicht um diesen Fall kümmert, was ist der Grund ? Wäre es nicht viel wichtiger (wenn es sich so wie im Aushang zugetragen haben sollte) Politik und Polizei dazu zu bewegen ihre Arbeit zu machen und derartige Fälle zu verfolgen ?

Statt dessen werden an Parkplätzen Aushänge gemacht, noch dazu von zwei unterschiedlichen Personen, für mich ein fragwürdiges Verfahren. Der Text enthält unnötige Details, die bestimmt nicht den Befindlichkeiten der Opfer gerecht werden, warum (?), hat der Verfasser des Textes eine Affinität zu den Handlungen ? Solche Vorgehensweisen sind einer Resozialisierung, wenn eine Gesellschaft diese angestrebt und möglich ist, sicherlich nicht förderlich.

 

Für mich also ein fragwürdiges Verfahren, dass nur dann erlaubt wäre, wenn von Seiten der Behörden, der Polizei, der Politik völliges Versagen vorliegen würde. Dann allerdings gäbe es moderatere Möglichkeiten wie Aushänge (Presse, Rundfunk, Fernsehen, EU Gerichtshof, UN Institutionen etc.).

Dies ist der Grund, warum ich in gewissen Grenzen, einen Täterschutz im Sinne der Persönlichkeitsrechte für unverzichtbar halte. Nämlich dann wenn offensichtlich, wie hier der Fall Unschuldige (wer von beiden ist K. D. (?) und wenn dies geklärt ist ist er wirklich der vorgeworfenen Tat schuldig (?)) an den Pranger oder wie hier geschehen, an den Baum genagelt werden.  Dieser darf aber nicht dazu führen, dass tatsächliche und erkannte und bekannte Straftäter weiter auf freiem Fuss sind, aber auch nicht dazu, dass beliebige Personen und auch noch offensichtlich unterschiedliche unter gleichem Namen, einfach irgendwo plakatiert werden können.

 

Nachtrag: Im Januar 2009 habe ich erfahren, dass es die beschriebene Person tatsächlich gibt (Presseartikel) und der Fall von den Behörden untersucht wird. Aus diesem Presseartikel geht allerdings nicht hervor, welche der beiden Personen K.D. ist. Da es sich hier also nicht um einen dummen, abseitigen Scherz handelt, sondern ein realer Hintergrund existiert, habe ich die Textpassagen, welche auf die Identität und Ort hinweisen geschwärzt.

 

Presseschau K.D.

 

Neues zu Karl D. Karl D. wurde inzwischen verfilmt, allerdings habe ich ernste Zweifel, ob an diesem Fall alles so ist, wie es dargestellt wird, schon allein die BEIDEN UNTERSCHIEDLICHEN ÖFFENTLICH aufgehängten Täterfotos lassen darauf schließen, dass hier einiges nicht stimmt. Da wird wohl versucht, einiges auf andere und wohl falsche Personen zu projizieren. Passende Geschichte unter Mobbing, “Äh komm loss ens en Faceboooock fälsche hä”.

 

Presseschau Karl D 12. Mai 2011 Eins und Zwei

Zur Erinnerung hier noch einmal der Fall des Kindermörders Jürgen Bartsch bei dem allerdings eine klare Beweislage vorhanden war. Wäre in den 60ér Jahren der Fall eines nachgewiesenen Kindermörders oder der Kannibale von Rothenburg verfilmt worden, die Bevölkerung hätte die Kinos in Brand gesteckt.

 

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