Rückwirkungsverbot

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Rückwirkungsverbot und Un- und  Rechtsstaaten

Ein schönes Beispiel für Fehler in der deutschen Gesetz- und Rechtsprechung, im Rahmen der Sicherheitsverwahrung wird um das Rückwirkungsverbot gestritten. In mehreren Foren konnte ich in den vergangenen Tagen heftige Debatten über das Thema nachlesen.

Das Rückwirkungsverbot, also das Verbot ein Gesetz zu erlassen dass in die Vergangenheit wirkt, also Rückwirkend zu einem Zeitpunkt angewendet wird als es noch nicht existent und erlassen war, ist eigentlich ein charakteristisches Kennzeichen eines jeden Rechtstaates.

Ein simples Beispiel, sie fahren mit ihrem Fahrrad einen Weg entlang, am nächsten Tag kommt ein Polizist und verlangt ein Bussgeld, weil dieser Weg für Fahrräder gesperrt sei. Sie erwidern Sie hätten kein Schild gesehen und seien sich sicher dass dieser Weg zum fraglichen Zeitpunkt für Fahrräder nicht gesperrt war. Der Polizist gibt an, dass gerade ein Gesetz verabschiedet worden sei, dass derartige Wege für Fahrräder und dass Rückwirkend über einen Zeitraum von einem Jahr.  Sie sagen dass sei unfair, Sie hätten ja noch gar nicht wissen können, dass später  der Weg rückwirkend gesperrt wird.

Zurück zum Diskussionsforum in dem über dieses Thema diskutiert wurde, wenn dort in einigen Tagen folgender Text veröffentlicht würde: “Dieses Forum wird aufgrund subversiver und beunruhigender Diskussionsdebatten geschlossen, gesetzliche Grundlage ist das am morgigen Tage beschlossene und übermorgen verkündete und heute angewendete und gestern vollstreckte Gesetz der Bananenrepublik Deutschland. Mit dem Vollzug ist betraut die GTDB (Gurkentruppe der Bananenrepublik), um dem unrechtmässigen weil negativen zukünftigen Rückwirkungsverbot der Zukunft auf die Vergangenheit der ungestzlichen Zukunft zuvorzukommen, werden gestern und morgen schon einmal alle die Verhaftet, die heute über dieses Thema diskutieren.

Vollziehend gezeichnet, Die GTDB (Gurkentruppe der Bananenrepublik)   in Vertretung des Volkes durch das

UnRechtministerium der Bananenrepublik

basierent auf dem 1. UnRat zur kriminellen Grundlage der Bananenrepublik, der da lautet:

“Das UnRecht und die Willkür sind die höchsten zu schützenden abstrakten UnRechtgüter der Bananenrepublik”

 

Ich kann die heftigen Debatten um das Rückwirkungsverbot aus der Sicht von Opfern von zum Beispiel kriminellen Gewalttaten gut verstehen, und es ist sicher ein Fehler des Staates, wenn Gewalttäter die zum Beispiel ihren Opfern klar mit Rache gedroht haben, -ebenfalls eine typische Unrechtreaktion, die Verhaftung des Täters wird als Schuld auf das Opfer projiziert und das Opfer mit einer erneuten Tat bedroht-; nur und hier gibt es für einen Rechtstaat sicherlich genug Möglichkeiten tätig zu werden, und das auf Rechtstaalicher Basis der bestehenden Gesetze, es wäre zum Beispiel möglich nach einer offen ausgesprochenen ungesetzlichen und ernstzunehmenden Drohung, das bedrohte Opfer zu schützen (Polizeischutz) und die Kosten dem Täter in Rechnung zu stellen. Kann dieser nicht zahlen ist dann ab einer bestimmten Summe sicherlich zum Beispiel Beugehaft möglich.

Mit einer Rückwirkenden Gesetzgebung als Unrechtstaat aufzutreten, ist phantasielos, nutzt die vorhandenen Gesetze nicht und ist eben UnRecht.

Was heute teilweise populistisch bejubelt wird, weil offensichtlich absichtlich zur Aushöhlung des bestehenden Rechtes von politischen oder Juristischen Bananen so beschlossen, um weiteres Unrecht durchzusetzen, wird dann morgen oder unter Umgehung des Rückwirkungsverbotes gestern gegen politische Gegner oder Andersdenkende eingesetzt.

Auch die Freilassung von Tätern die Wiederhohlung angedroht bzw. ihre Opfer mit Rache bedroht  haben und der nicht stattfindende Schutz von bedrohten Opfern ist eine klare Recht Staatliche Unterlassung, ob dies durch Überwachung des Täters oder den Schutz des Opfers geschieht ist doch sekundär. Möglichkeiten, auch technischer Natur, gibt es genug. Dass diese nicht genutzt werden, sondern statt dessen um Druck in der Öffentlichkeit zu erzeugen, absichtlich Täter freigelassen und nicht überwacht werden, die Wiederholung angedroht haben , und Rechtstaatliche Grundsätze gebrochen werden, ist eine Beleidigung von Recht, Staat, Opfer, und auch resozialisierten Tätern. Dass Täter die wegen einfachen Delikten zu geringen Haftstrafen verurteilt wurden (in einem realen in der Presse nachzulesenden Beispiel, drei einhalb Jahre Haft, kein Gewaltdelikt) schon seit fünfzehn Jahren ohne rechtliche Grundlage Sicherheitsverwahrt werden ist eine offene Verhöhnung der Rechtstaatlichkeit durch Kriminelle in öffentlichen Ämtern, die statt Recht und durch Recht Sicherheit zu schaffen, lieber infantil Minority Report spielen. Die Protagonisten solcher Handlungen, die sich der Aushöhlung des Rechtstaates schuldig machen, sollte man vielleicht einmal ein paar Jahre Sicherheitsverwahren, bis sich Recht und Staat wieder von Ihnen erholt haben.

Ich persönlich bin nicht bereit, mich derartigem UnRecht zu beugen und rechtstaatlich Prinzipien dem UnRecht zu opfern. Das dieses Unrecht durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gerügt wird, ist richtig und spricht für die Qualität dieses Gerichtshofes.

Das hierbei schwere Straftaten zum Beispiel durch die international berüchtigten Terrorzellen “Alle Korrupta” auf die gesamte Bevölkerung, durch den Versuch grosse Teile der Bevölkerung mittels eines schleichenden Vergiftungsgenozides (Dioxinskandal, Gammelfleischskandale, Lebensmittelskandale) in der Nahrung zu vergiften oder gar schlimmeres, nur mässig juristisch geahndet werden, lässt auf eine Duldung des Staates dieser Terrorzellen schliessen.

Es kann sich also bei der Umgehung des Rückwirkungsverbotes und anderer rechtlicher Grundsätze nur um die juristischen und teilweise exekutiven Handlungen der Gurkentruppe einer Bananenrepublik handeln.

 

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