FSK

Entwurf LOGO 4 mit C Breite 180 Pixel

Der Witz der Arbeit der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmindustrie)

Kennen Sie die FSK, es handelt sich hier um eine Organisation, die festlegt welche Filme zu welchem Alter passen, dass heisst, welches Alter eine Person mindestens haben muss, um einen Film sehen zu dürfen.

Interessant fand ich den Film “Monsieur Ibrahim und die Blumen des Koran”, ich habe einen Teil davon gesehen, was mich erstaunt hat, war die Tatsache das der Film einen pubertierenden Jugendlichen zeigt, vielleicht 13 oder 14 Jahre alt und in Teilen im Prostituiertenmillieu spielt.  Originalzitat aus dem Film: “Die macht doch auch die Beine breit.” eigentlich nicht weiter schlimm, bei einer Freigabe gemäß Jugendschutzgesetz ab 16 oder 18 Jahren würde ich hierüber schmunzeln, erstaunlich ist, dieser Film ist ab 6 Jahren freigegeben. Also ein Kind das gerade aus dem Kindergartenalter entwachsen ist und vielleicht in die erste Klasse einer Grundschule wechselt, lernt in diesem Film wie eine Frau die Beine breitmacht ???

Ist dies das was man unter Jugendschutzgesetz versteht ????  Alkohol und Zigaretten etc. ab 16 oder 18 Jahre (vernünftige Regelung des Jugendschutzgesetzes), Beinebreitmachen ab 6 Jahre (???), da ist doch wohl irgend etwas nicht im richtigen Verhältnis, oder ? Ich würde meinen Kindern nicht erlauben einen solchen Film mit sechs Jahren anzuschauen.

Ich glaube nicht unbedingt, dass man aus diesem Film Rückschlüsse auf Monseur Ibrahim oder andere Filminhalte und deren Realitätsanspruch ziehen kann, auf die Arbeit der FSK kann man jedoch schon Rückschlüsse ziehen.

 

Filmcover mit FSK

Foto der DVD Box Monseur Ibrahim und die Blumen des Islam

AusschnittvergroesserungFSKundBarcode

Ausschnittvergrößerung FSK Bewertung

 

Abgefilmter Teil aus Monseur Ibrahim und die Blumen des Koran MPG 4 Codec

 

 

 

Hier der § 14 des Jugendschutzgesetzes

 

§ 14 Kennzeichnung von Filmen und Film- und Spielprogrammen

 

 

(1) Filme sowie Film- und Spielprogramme, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und

Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen

Persönlichkeit zu beeinträchtigen, dürfen nicht für ihre Altersstufe freigegeben werden.

(2) Die oberste Landesbehörde oder eine Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im

Rahmen des Verfahrens nach Absatz 6 kennzeichnet die Filme und die Film- und

Spielprogramme mit

1. „Freigegeben ohne Altersbeschränkung“,

2. „Freigegeben ab sechs Jahren“,

3. „Freigegeben ab zwölf Jahren“,

4. „Freigegeben ab sechzehn Jahren“,

5. „Keine Jugendfreigabe“.

(3) Hat ein Trägermedium nach Einschätzung der obersten Landesbehörde oder einer

Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach Absatz 6 einen

der in § 15 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 bezeichneten Inhalte oder ist es in die Liste nach § 18

aufgenommen, wird es nicht gekennzeichnet. Die oberste Landesbehörde hat Tatsachen, die

auf einen Verstoß gegen § 15 Abs. 1 schließen lassen, der zuständigen

Strafverfolgungsbehörde mitzuteilen.

(4) Ist ein Programm für Bildträger oder Bildschirmspielgeräte mit einem in die Liste nach § 18

aufgenommenen Trägermedium ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich, wird es nicht

gekennzeichnet. Das Gleiche gilt, wenn die Voraussetzungen für eine Aufnahme in die Liste

vorliegen. In Zweifelsfällen führt die oberste Landesbehörde oder eine Organisation der

freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach Absatz 6 eine Entscheidung der

Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien herbei.

(5) Die Kennzeichnungen von Filmprogrammen für Bildträger und Bildschirmspielgeräte gelten

auch für die Vorführung in öffentlichen Filmveranstaltungen und für die dafür bestimmten,

inhaltsgleichen Filme. Die Kennzeichnungen von Filmen für öffentliche Filmveranstaltungen

können auf inhaltsgleiche Filmprogramme für Bildträger und Bildschirmspielgeräte übertragen

werden; Absatz 4 gilt entsprechend.

(6) Die obersten Landesbehörden können ein gemeinsames Verfahren für die Freigabe und

Kennzeichnung der Filme sowie Film- und Spielprogramme auf der Grundlage der Ergebnisse

der Prüfung durch von Verbänden der Wirtschaft getragene oder unterstützte Organisationen

freiwilliger Selbstkontrolle vereinbaren. Im Rahmen dieser Vereinbarung kann bestimmt werden,

dass die Freigaben und Kennzeichnungen durch eine Organisation der freiwilligen

Selbstkontrolle Freigaben und Kennzeichnungen der obersten Landesbehörden aller Länder

sind, soweit nicht eine oberste Landesbehörde für ihren Bereich eine abweichende

Entscheidung trifft.

(7) Filme, Film- und Spielprogramme zu Informations-, Instruktions- oder Lehrzwecken dürfen

vom Anbieter mit „Infoprogramm“ oder „Lehrprogramm“ nur gekennzeichnet werden, wenn sie

offensichtlich nicht die Entwicklung oder Erziehung von Kindern und Jugendlichen

beeinträchtigen. Die Absätze 1 bis 5 finden keine Anwendung. Die oberste Landesbehörde

kann das Recht zur Anbieterkennzeichnung für einzelne Anbieter oder für besondere Film- und

Spielprogramme ausschließen und durch den Anbieter vorgenommene Kennzeichnungen

aufheben.

(8) Enthalten Filme, Bildträger oder Bildschirmspielgeräte neben den zu kennzeichnenden Filmoder

Spielprogrammen Titel, Zusätze oder weitere Darstellungen in Texten, Bildern oder Tönen,

bei denen in Betracht kommt, dass sie die Entwicklung oder Erziehung von Kindern oder

Jugendlichen beeinträchtigen, so sind diese bei der Entscheidung über die Kennzeichnung mit

zu berücksichtigen.

 

 

Ich hätte gerne eine Anfrage beim Familienministerium oder bei der FSK zum Thema gestellt, aber leider ist das Versenden über eMail nicht möglich, per Google kommt man auf die dubiose Seite  www spio de

 

Kontakt zu FSK unter www spio de

 

und beim Bundesfamilienministerium ist das Übersenden von Anlagen bzw. normalen eMails nicht möglich, es können nur Anfragen über ein Formular gestellt werden.

BMFSFJ  Screenshot 1

Screenshot 1 Seite BMFSFJ

BMFSFJ  Screenshot 2

Screenshot 2 BMFSFJ

 

[Home] [Grundidee] [Fazit] [Mandala] [Affenplanet] [Quarter Profit] [Krieg] [Leserbriefe] [Leserbriefe 2] [Märchen ?] [Telepathenwitze] [Haustierdiebstahl] [Fotogalerie] [Bücher] [Filme] [Kleine Weisheiten] [Mag ich  nicht] [Dilemma] [Time] [Armseliges] [§ Verbrechen] [Höhrspiele] [Untergang] [Alptraumwelt] [Finanzkriese] [Desinformation] [Presseschau] [Gesellschaft] [Jugend] [FSK] [Heirat und Tod] [Wilhelm Busch] [Scheidung] [Sinn des Lebens] [ADHS] [Computerliebe] [Avatare] [Nacktfoto] [Computerschrott] [Man in the Middle] [Cyberkriminaltät] [Open Source] [böser Trick] [Mobbing] [Datt StaTuss] [Datt Peter] [Freiheit] [Trostlos] [Tierisches] [Schwein] [Schiffe und Ratten] [Politisches] [Billionär] [Gurkentruppen] [Konditionierung] [Kulturen] [Religion] [Kretinzyklus] [Strafanzeige] [Made in] [Atlantis] [Gender] [Ideologie] [Frage] [DsdDKo] [Anfragen] [Deutschland] [Asyl] [Kapitulation] [Post] [Änderungen] [Links] [Kontakt]